Brand von Frutigen BE: Freund sagt, er sei unschuldig
Ein Bauernhaus brannte 2018 in Frutigen BE ab. In der Brandruine lag die Leiche von Manuela D.* (†41). Ihr Freund weist vor Gericht jede Schuld von sich.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 15. Februar 2018 zerstören Flammen ein Bauernhaus in Frutigen BE.
- In den Trümmern wurde die Leiche von Manuela D. (†41) gefunden.
- Ihr Freund weist vor Gericht jegliche Schuld von sich und kritisiert die Staatsanwältin.
Am 15. Februar 2018 brannte ein Bauernhaus in Frutigen BE vollständig ab. Nach dem Brand werden die verkohlten Überreste von Bewohnerin Manuela D. (†41) gefunden.
Drei Tage später wird ihr Freund in Frankreich verhaftet: Es ist Christian F.* (57), ein Unternehmer aus Frutigen.
Ab heute steht Christian F. vor Gericht in Thun BE. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine Freundin getötet und anschliessend das 400jährige Bauernhaus abgefackelt zu haben.
Scharfe Kritik an Anklägerin
Christian F. antwortet ruhig und mit fester Stimme auf die Fragen der Richterin. «Auf Anraten meiner Verteidigung mache ich hier keine Aussagen.» Er habe ja alles zu den Sachen gesagt, zu denen er etwas wisse. «Zu den Sachen, von denen ich nichts weiss, kann ich nichts sagen.»
Christian F. sagt dann doch noch mehr. Als die Richterin fragt, wie es ihm gehe, antwortet er: «Wenn man 960 Tage unschuldig in U-Haft sitzt, geht es ihnen wahrscheinlich nicht so gut.» Er kritisiert die lange Dauer des Verfahrens: «Es wird eindeutig herausgezögert. Ich bin unschuldig in Untersuchungshaft.»
Er kritisiert vor allem Staatsanwältin Barbara Wüthrich. «Das Verfahren ist äusserst unfair verlaufen. Es wird nie etwas entschieden, es gibt keine Beweise.»
Fünf Monate lang seien etwa in Zürich ein paar Glasscherben untersucht worden. «In dieser ganzen Zeit passierte nichts. Man wartete einfach auf das Resultat. Ich gebe vor allem der Staatsanwältin die Schuld, dass alles so lang gedauert hat. Das ist qualitativ ein sehr schlechtes Verfahren.»
Firma ruiniert, Mio-Verluste
Christian F. gehörte eine Präzisions-Technik-Firma in Frutigen mit rund einem Dutzend Angestellten. «Meine Firma wurde wegen den Anschuldigungen, dem Rufmord, praktisch ruiniert», sagt Christian F. «Es hatte riesige Folgen für das Geschäft.»
Die Kunden seien abgesprungen. «Meine Firma ging praktisch Konkurs. Zehn Arbeitsplätze gingen verloren. Es sind zwischen sechs und acht Mio. Fr. kaputt gegangen.» In U-Haft sei es unmöglich, den wirtschaftlichen Schaden in Grenzen zu halten.
Kämpferischer Angeklagter
Christian F. sagt, er habe mir dem Tod von Manuela D. nichts zu tun. «Ich habe ihr nie etwas getan. Ich bin nie gewalttätig gewesen. Das ist überhaupt nicht meine Art.»
Es vergehe kein Tag, an dem er nicht an Manuela denke. «Es gibt auch für mich viele offene Fragen. Ich möchte auch gern wissen, was passiert ist.»
Anträge der Verteidigung abgelehnt
Am Prozess sind auch Angehörige und Freunde des Opfers und des Beschuldigten anwesend. «Ich werde durch alle Instanzen weiterkämpfen», sagt Christian F. «Es darf bei dieser Faktenlage keinen Schuldspruch geben.»
Der Verteidiger stellte zum Auftakt der Verhandlung mehrere Voranträge, die vom Gericht abgelehnt wurden.
Die Todesursache von Manuela D. ist unklar. Es gibt auch keine Tatwaffe. Klar ist einzig, dass Manuela D. beim Ausbruch des Feuers bereits tot war. Die Gemeindeangestellte hatte zuvor Drogen, Medikamente und Alkohol konsumiert.
Dürre Anklageschrift
Die Anklageschrift ist aussergewöhnlich kurz. Zum möglichen Tatmotiv steht nichts darin.
Die Staatsanwältin geht davon aus, dass Christian F. seinem Opfer «mit einer unbekannten Feuerwaffe in den Kopf schoss» oder dass er seiner Freundin «mit einem unbekannten Gegenstand einen massiven Schlag auf den Kopf versetzte.»
Spezialisten fanden im Schlafzimmer von Manuela D. Spuren von Heizöl, obwohl dort gar kein Ofen stand. Ein mögliches Indiz, dass die Substanz als Brandbeschleuniger verteilt wurde.
On-Off-Beziehung
Christian F. und Manuela D. waren rund drei Jahre in einer On-Off-Beziehung. Beide hatten Alkohol und Drogenprobleme.
Der Prozess in Thun dauert fünf Tage. In dieser Woche sollen auch eine Zeugin, ein Gerichtsmediziner sowie zwei Experten befragt werden. Die Plädoyers folgen am Donnerstag und Freitag.
Das Urteil soll am 16. Oktober verkündet werden.
*Namen geändert