Berner Brasserie Lorraine freigesprochen
Die Brasserie Lorraine wurde vom Regionalgericht Bern-Mittelland freigesprochen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Brasserie Lorraine wurde vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen.
Das Regionalgericht Bern hat die Brasserie Lorraine am Montag vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Angezeigt wurde die Brasserie Lorraine von der Jungen SVP.
Hintergrund ist ein Vorfall im Juli 2022. Das Lokal hatte das Konzert einer weissen Reggae-Band abgebrochen, weil Gäste den Auftritt als kulturelle Aneignung empfunden hatten.
Personen aus dem Umfeld der Genossenschaftsbeiz verweigerten die Aussage
Vor Gericht herrschte letzte Woche das grosse Schweigen. Alle befragten Personen aus dem Umfeld der Genossenschaftsbeiz verweigerten die Aussage.

Der Sänger der Band sagte derweil, er halte den Prozess für unnötig. Den Entscheid über den Konzertabbruch habe die Band den Veranstaltern überlassen.
Der Fall, der international für Schlagzeilen sorgte, habe «positive und negative Sachen ausgelöst».
Brasserie entschuldigte sich für Konzertabbruch
In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Brasserie-Vertreter laut «Berner Zeitung» im Namen des Kollektivs. Man habe keine Absicht gehabt, mit dem Konzertabbruch so viele Leute hässig zu machen.
Er habe Drohungen erhalten und die Geschichte benötige Aufarbeitung. Dieser Prozess sei aber nicht der richtige Ort dafür.