Bremgarten AG: Hund verbeisst sich auf Spaziergang an Lamm!

Ein unachtsamer Moment führt zu einer Hundeattacke auf einer Schafweide. Die Folge: Die Halterin wird strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

lamm schafweide
Ein Hund hat sich beim Spaziergang in ein Lamm verbissen und es leicht verletzt. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Hund hat auf einem Spaziergang ein Lamm attackiert.
  • Das Jungtier wurde dabei leicht am Hals verletzt.
  • Die Halterin muss nun ein Geldbusse zahlen, da sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigte.

Die idyllische Umgebung der Reuss in Bremgarten wurde zum Schauplatz eines unerwarteten Zwischenfalls.

Eine 38-jährige Hundebesitzerin spazierte mit ihrem Haustier entlang des Flusses, als sie an einer Schafweide vorbeikam.

Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, führte sie ihren Hund an einer Flexi-Leine. Das Tier nutzte einen Moment der Unachtsamkeit seiner Halterin und riss sich los.

Hundeattacke auf Schafweide

Während des Ereignisses sprang der Hund über den Zaun der Weide und verbiss sich in einem Lamm. Die Hundehalterin eilte ihrem Tier hinterher und konnte das Jungtier befreien.

Glücklicherweise trug das Lamm nur kleinere Perforationen im Halsbereich davon und benötigte keine tierärztliche Behandlung.

Hast du einen Hund?

Die Besitzerin des Hundes räumte ein, dass ihr tierischer Begleiter noch nicht auf ihre Befehle reagierte.

Die Aargauer Staatsanwaltschaft sah dies als Verstoss gegen ihre Pflichten als Aufsichtsperson an und büsste die Frau wegen Tierquälerei.

Ihr wurde eine bedingte Geldstrafe auferlegt. Darüber hinaus muss sie eine Busse von 800 Franken, eine Strafbefehlsgebühr und die Polizeikosten zahlen.

Kommentare

User #3957 (nicht angemeldet)

Der Hund wurde ja hoffentlich eingeschläfert! Möchte nicht wissen, wie er bei kleinen Kindern reagiert. 🙈

User #8654 (nicht angemeldet)

also wenn ich so denke was wir den Politikern alles für Fehler durchgehen lassen müssen, empfinde ich dieses Gehabe von diesem Richter unangemessen. Sie hat ja nicht nur zugeschaut sondern sich beherzt um das Lamm gekümmert. Wo da die Tierquälerei sein soll sehe ich nicht, schliesslich hat nicht sie das Lamm gebissen. Fehlurteil.

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