Bülach ZH: Hund reisst sich von Seniorin los – und tötet Zwergspitz
Das Aufeinandertreffen eines Zwergspitz und eines grösseren Hundes endete in Bülach ZH tödlich. Die Halter streiten sich vor Gericht.
Das Wichtigste in Kürze
- In Bülach ZH wurde im Frühjahr 2023 ein Zwergspitz durch einen grossen Hund getötet.
- Dieser hatte sich von seiner Besitzerin (72) losgerissen.
- Die Seniorin wurde nun verurteilt.
Ein Spaziergang im Frühjahr 2023 endete für einen drei Kilogramm leichten Pomerian-Zwergspitz tödlich.
Bei der Gassirunde in Bülach ZH trafen er und sein Besitzer auf eine 72-Jährige mit ihrem asiatischen Rassehund. Die Seniorin hat mit ihrem 25 Kilogramm schweren Hund extra die Strassenseite gewechselt, um ein Zusammentreffen zu vermeiden.
Ihr Hund riss sich dennoch los und biss den Zwergspitz mehrmals. Dieser erlag auf dem Weg ins Tierspital seinen Verletzungen, schreibt der «Zürcher Unterländer». Sein Besitzer, der einzugreifen versucht hatte, erlitt zwei Bisswunden im Handrücken, die sich entzündeten.
Die Staatsanwältin warf der 72-Jährigen fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tierquälerei und Widerhandlung gegen das kantonale Hundegesetz vor. Letzteres schreibt vor, einen Hund jederzeit von der Gefährdung und Belästigung anderer abzuhalten.
Seniorin soll Zwergspitz-Besitzer gewarnt haben
Die Beschuldigte gab an, dass ihr Hund erst durch das Bellen des Zwergspitzes provoziert worden sei. Sie habe den Besitzer aufgefordert, zu warten und mit ihren Warnrufen alles zur Vermeidung des Vorfalls getan.
Laut ihr hätte der Besitzer zurückgehen oder seinen Hund auf den Arm nehmen können. Sie leide mit dem Halter, könne jedoch keine Schuldzuweisung akzeptieren.
Rentnerin verurteilt
Schlussendlich sprach das Bezirksgericht Bülach die 72-Jährige laut dem «Zürcher Unterländer» im Sinne der Anklage schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 150 Franken.
Zudem muss sie eine Busse von 2500 Franken entrichten sowie die Verfahrenskosten von rund 2800 Franken übernehmen. Auch eine Prozessentschädigung über 10'000 Franken gegenüber dem Besitzer des Zwergspitz kommt auf sie zu.
Die Seniorin kann noch Beschwerde gegen das Urteil einlegen.