Bülach ZH: Hund reisst sich von Seniorin los – und tötet Zwergspitz

Marie Augustin
Marie Augustin

Bülach,

Das Aufeinandertreffen eines Zwergspitz und eines grösseren Hundes endete in Bülach ZH tödlich. Die Halter streiten sich vor Gericht.

Zwergspitz totgebissen Bülach
Ein Zwergspitz kam bei der Attacke zu Tode. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • In Bülach ZH wurde im Frühjahr 2023 ein Zwergspitz durch einen grossen Hund getötet.
  • Dieser hatte sich von seiner Besitzerin (72) losgerissen.
  • Die Seniorin wurde nun verurteilt.

Ein Spaziergang im Frühjahr 2023 endete für einen drei Kilogramm leichten Pomerian-Zwergspitz tödlich.

Bei der Gassirunde in Bülach ZH trafen er und sein Besitzer auf eine 72-Jährige mit ihrem asiatischen Rassehund. Die Seniorin hat mit ihrem 25 Kilogramm schweren Hund extra die Strassenseite gewechselt, um ein Zusammentreffen zu vermeiden.

Ihr Hund riss sich dennoch los und biss den Zwergspitz mehrmals. Dieser erlag auf dem Weg ins Tierspital seinen Verletzungen, schreibt der «Zürcher Unterländer». Sein Besitzer, der einzugreifen versucht hatte, erlitt zwei Bisswunden im Handrücken, die sich entzündeten.

Hund Russland Tod Kind
Ein Hund. (Symbolbild) - dpa

Die Staatsanwältin warf der 72-Jährigen fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tierquälerei und Widerhandlung gegen das kantonale Hundegesetz vor. Letzteres schreibt vor, einen Hund jederzeit von der Gefährdung und Belästigung anderer abzuhalten.

Seniorin soll Zwergspitz-Besitzer gewarnt haben

Die Beschuldigte gab an, dass ihr Hund erst durch das Bellen des Zwergspitzes provoziert worden sei. Sie habe den Besitzer aufgefordert, zu warten und mit ihren Warnrufen alles zur Vermeidung des Vorfalls getan.

Laut ihr hätte der Besitzer zurückgehen oder seinen Hund auf den Arm nehmen können. Sie leide mit dem Halter, könne jedoch keine Schuldzuweisung akzeptieren.

Rentnerin verurteilt

Schlussendlich sprach das Bezirksgericht Bülach die 72-Jährige laut dem «Zürcher Unterländer» im Sinne der Anklage schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 150 Franken.

Zudem muss sie eine Busse von 2500 Franken entrichten sowie die Verfahrenskosten von rund 2800 Franken übernehmen. Auch eine Prozessentschädigung über 10'000 Franken gegenüber dem Besitzer des Zwergspitz kommt auf sie zu.

Befandest du dich schon einmal in einer gefährlichen Hunde-Situation?

Die Seniorin kann noch Beschwerde gegen das Urteil einlegen.

Kommentare

User #1855 (nicht angemeldet)

Hatte einen Yorki übernommen, und alle sagten das diese kleinen Hunde kläffer wären. Aber sie lernte schnell, es geht auch ohne, auch ohne schnappen. Aber bitte denkt mal daran, sie sind klein, aber keine Stubenhündchen, sie brauchen regelmässig längere Spaziergänge wie Kopfarbeit. UND ÄLTERE Leute sollten sich nicht solche grosse Hunde anschaffen, sondern solche denen sie gerecht werden, und kräftemässig auch in jeder Situation gewachsen sind. Steckt euren Egoismus weg, dem Tier zuliebe. Diese "ich will auf biegen und brechen Gesellschaft", einfach zum ......

User #4926 (nicht angemeldet)

Viele Besitzer kleiner Hunde sind Stolz wenn sie grosse Hunde Ankläffen, muss dann mein D.Schäferund (40Kg) dann recht an kurze Leine Halten.

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