Bund darf die Marke Swiss Military registrieren
Das Wichtigste in Kürze
- Victorinox meldete die «Swiss Military» als Sperrmarke in den USA an.
- Dies entfachte einen Streit mit dem Bundesamt für Rüstung.
Das Bundesamt für Rüstung (armasuisse) und der Messerhersteller Victorinox haben sich im Streit um die Marke «Swiss Military» geeinigt. Damit ist klar, dass Bundesbehörden berechtigt sind, Schweizer Militärmarken zu registrieren.
Victorinox macht für armasuisse den Weg frei, die Marke «Swiss Military» in Nordamerika für Parfümeriewaren registrieren zu lassen, wie die Parteien heute Freitagnachmittag mitteilten. Der Vergleich bestätigt auch, dass armasuisse und andere Bundesbehörden berechtigt sind, Schweizer Militärmarken zu benutzen und zu lizenzieren.
Victorinox erhält im Gegenzug von der Eidgenossenschaft für die USA und Kanada zu marktüblichen Bedingungen eine ausschliessliche, langfristige Lizenz zur Vermarktung von Swiss Military-Parfümeriewaren. Der Vergleich schaffe Rechtssicherheit für die Zukunft, heisst es in der gemeinsamen Medienmitteilung der Parteien.
In USA als Marke angemeldet
Der Sackmesserhersteller und der Bund gerieten sich ob der Verwendung der Marke «Swiss Military» in Nordamerika in die Haare. Der Hersteller des weltbekannten Schweizer Armeesackmessers «Swiss Army Knife» hatte in den USA «Swiss Military» als Marke angemeldet.
Damit war es dem Bund verwehrt, einen weltweiten Lizenzvertrag mit einer anderen Schweizer Firma einzugehen, wie die Tamedia-Zeitungen berichtete. Um welche Firma es sich handelte, wurde nicht bekannt.
Die Eidgenossenschaft sah sich dadurch geschädigt und klagte auf eine Million Franken Schadenersatz. Am Mittwoch begann vor dem Handelsgericht in Bern der Prozess.
Armasuisse machte geltend, dass das eidgenössische Parlament den Auftrag erteilt habe, Marken, die etwas mit der Armee zu tun haben, besser zu schützen. Die Eidgenössischen Räte überwiesen vor fünf Jahren eine entsprechende Motion des Schaffhauser Ständerats Thomas Minder.
Kategorie Uhren
Zudem stützte sich der Bund auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Anfang Jahr. Darin legten die Richter letztinstanzlich dar, dass die Marke »Swiss Military« auch in der Kategorie Uhren nur den der Eidgenossenschaft benützt werden dürfe.
Victorinox hingegen stellte sich auf den Standpunkt, die Marke «Swiss Military» habe schon immer dem Unternehmen gehört. Der Bund habe dies auch mit einem Vertrag im Jahr 2004 anerkannt.
Beide Seiten zeigten sich vor dem Handelsgericht bereit, Vergleichsverhandlungen zu führen, was in der Folge auch geschah.