Zürich: Bund geht gegen Serafe-Sünder mit Hausdurchsuchung vor
Wer angibt, keine Geräte mit TV-, Radio- oder Internetempfang zu besitzen, kann die Serafe-Gebühr aussetzen. Gegen Sünder wird rigoros vorgegangen.
Das Wichtigste in Kürze
- In einigen Fällen dürfen sich Privathaushalte von der Serafe-Gebühr befreien lassen.
- Wer gegen die Ausnahme-Regelung verstösst, dem drohen Konsequenzen.
- In Zürich kam es wegen eines Verdachtfalls zu einer Hausdurchsuchung.
Wer kennt es nicht: Jedes Jahr erhalten alle Privathaushalte eine Rechnung für die sogenannte Radio- und TV-Abgabe. Aktuell beträgt diese Gebühr 335 Franken. Zuständig dafür ist die Firma Serafe.
Doch es gibt Ausnahmen: Diese gelten für Haushalte mit taubblinden Personen, für Bezüger von Ergänzungsleistung und für Diplomaten. Und bis Ende Jahr auch für Haushalte, die angeben, kein Gerät mit TV-, Radio- oder Internetempfang zu besitzen.
So hatten auch zwei Personen aus einer Zürcher Wohnung ein Gesuch gestellt. Und unterzeichnet, wie der «Tagesanzeiger» mit Verweis auf einen Beschluss des Bundesstrafgerichts schreibt. In diesem Gesuch gaben sie an, weder über ein klassisches Radio- oder Fernsehgerät noch über ein Autoradio, einen Computer, ein Smartphone, ein Tablet oder ein anderes Gerät mit Internetempfang zu verfügen.
Bakom kontaktierte Telekom-Firmen
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hiess dieses Gesuch gut. Doch als es im Juli den Haushalt überprüfen wollte, wurde dem Bakom der Zutritt zur Wohnung verweigert. Deswegen erkundigte sich das Bakom im Anschluss bei Telekom-Firmen, ob es im betreffenden Haushalt Abos für TV, Internet oder Smartphones gibt.
Tatsächlich waren auf die beiden Bewohner zwei Prepaid-Handynummern und ein weiteres, nicht näher beschriebenes Abonnement registriert. Der Bakom-Direktor ordnete anschliessend eine Hausdurchsuchung an.
Das sah dann so aus: Zwei Angestellte des Bundesamts trabten mit vier Polizisten der Stapo Zürich mit dem Durchsuchungsbefehl bei der Wohnung an. Demnach fanden sie in der Wohnung «mehrere elektronische Geräte mit Internetzugang».
Laut Serafe-Bericht hatten sich letztes Jahr etwa 7800 Personen von den Gebühren befreien lassen. Mit der Begründung, sie wären nicht im Besitz von Empfangsgeräten. Bei einigen dieser Haushalte führt das Bakom jedes Jahr Kontrollen durch, um zu sehen, ob es tatsächlich keine Geräte gibt.
Bisher vier Hausdurchsuchungen dieses Jahr
So habe das Bakom in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt 1463 Haushalte kontrolliert. Dabei handelt es sich um Stichproben, ohne dass ein Verdacht notwendig sei. Das Radio- und TV-Gesetz liefert die entsprechende rechtliche Grundlage dafür.
In 174 Fällen wurden bei der Kontrolle Empfangsgeräte gefunden. Bei diesen wurde ein Strafbescheid erlassen. Dabei kann es zu Bussen von bis zu 5000 Franken kommen.
Dass es zu einem Hausdurchsuchungsbefehl wie im Zürcher Beispiel komme, sei eher selten. Dafür brauche es laut Bakom einen «hinreichenden Verdacht». Letztes Jahr habe es zwei solche Hausdurchsuchungen gegeben, dieses Jahr bisher vier.
Ab 2024 ist es dann für Haushalte ohne Empfangsgeräte sowieso nicht mehr möglich, sich von der Serafe-Gebühr befreien zu lassen.