Bund passt Regeln für Tierverkehr an EU-Bestimmungen an
Die Schweiz modernisiert die Verordnungen für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Tieren nach EU-Importkontrollgesetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz passt ihre Tierverordnungen an EU-Importregeln an.
- Geplant ist ein elektronischer Exportprozess für Länder ausserhalb der EU.
- Zudem soll es grosszügigere Heimtierpässe für bestimmte Reisen geben.
Der Bund hat Verordnungen für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten an neue Importkontrollgesetze der EU angepasst. Das Landwirtschaftsabkommen verpflichtet die Schweiz, gleichwertige Regelungen wie die EU zu haben. Das EDI hat die geänderten Verordnungen am Montag in die Vernehmlassung geschickt.
Die Vernehmlassung dauert bis am 21. November, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Montag mitteilte. Die Anpassungen sind für den freien Handel mit Tieren und Tierprodukten zwischen der Schweiz und der EU zentral.
Um Tiere und Tierprodukte in Länder ausserhalb der EU sowie nach Island, Norwegen und Nordirland auszuführen, braucht es eine Bescheinigung. Gemäss dem Vernehmlassungsentwurf soll der Prozess künftig elektronisch erfolgen. Die entsprechende Änderung schafft die Rechtsgrundlagen für das Informationssystem. Weil das System die Exporteure administrativ entlastet, sollen sie sich an den Kosten beteiligen.
Reisen mit dem Heimtier soll einfacher werden
Der Schweizer Heimtierpass soll gemäss dem Vernehmlassungsentwurf grosszügiger abgegeben werden. Diesen Pass brauchen Hunde-, Katzen oder Frettchen-Haltende für Reisen in die Schweiz, EU-Länder sowie Island, Norwegen und Nordirland. Für alle übrigen Länder ist eine Veterinärbescheinigung nötig.
Das Reisen mit dem Heimtier soll für Personen aus diesen übrigen Ländern vereinfacht werden. Daher soll die Abgabe des Schweizer Heimtierpasses unter bestimmten Voraussetzungen auch an ausländische Halterinnen und Halter möglich sein.
Grenztierärztlicher Dienst kann Kontrollen verstärken
Der Entwurf beinhaltet auch neue Regelungen für Einfuhrkontrollen in die Schweiz, den Ablauf und die Anforderungen an Kontrollpersonal. So werden die Fristen für die Vorführung von Tieren und Tierprodukten verlängert, welche durch die Schweiz transportiert werden.
Assistentinnen und Assistenten des grenztierärztlichen Dienstes erhalten mehr Kompetenzen. Sie dürfen demnach in gewissen Fällen entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Einfuhr erfüllt sind.
Der grenztierärztliche Dienst kann zudem künftig seine Kontrollen verstärken, wenn Tierschutzregeln verletzt wurden oder ein Verdacht vorliegt. Aktuell darf er das nur bei Widerhandlungen gegen die Tierseuchen- oder Lebensmittelgesetzgebung.
Im Weiteren enthält der Vernehmlassungsentwurf Einfuhrbedingungen für mit bestimmten Antibiotika behandelte Tiere und Produkte aus ihnen. Das soll zur Eindämmung der Antibiotika-Resistenzen beitragen.