Bund schreibt Reservekraftwerke nach 2026 aus
Die Verträge der drei Reservekraftwerke laufen im Frühling 2026 aus. Für die Zeit danach wurden nun neue Reservekraftwerke ausgeschrieben.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesamt für Energie schreibt Reservekraftwerke für die Zeit nach 2026 aus.
- So soll einem möglichen Strommangel im Winter entgegengewirkt werden.
- Die Reserven sollen bei Bedarf 400 MW bereitstellen können.
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die Reservekraftwerke gegen einen möglichen Strommangel im Winter für die Zeit nach 2026 ausgeschrieben. Sie sollen die bestehenden drei Reservekraftwerke ablösen, deren Verträge im Frühling 2026 auslaufen. Die Gesamtleistung der nur bei Bedarf eingeschalteten Reserven soll wie bisher 400 Megawatt (MW) betragen. Dies teilte das BFE am Freitag mit.
Die Reserven müssen jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Mai im Notfall bereitstehen.
Die Verträge für die Anbieter sollen 15 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit laufen. Danach müssen die Anlagen zurückgebaut werden.
Gepoolte Notstromgruppen werden im Herbst ausgeschrieben
Die aktuellen fossil betriebenen Reservekraftwerke in Birr AG, Cornaux NE und Monthey VS sind in der befristeten Winterreserve-Verordnung gesetzlich geregelt. Ende Juni gab der Bundesrat eine Revision des Stromversorgungsgesetzes in die Vernehmlassung. Diese schafft eine eigene gesetzliche Grundlage für die Stromreserven.
Neben den Reservekraftwerken sind darin auch die Wasserkraftreserve, die gepoolten Notstromgruppen und die Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen geregelt. Die gepoolten Notstromgruppen will das BFS im Herbst ausschreiben.
Eine gesetzliche Grundlage für die Ausschreibung der Reservekraftwerke besteht damit aktuell nicht. Darum sieht die Landesregierung vor, die Betreiber für Vorleistungen zu entschädigen, sollten Parlament oder Volk das revidierte Stromversorgungsgesetz ablehnen.
Klimastreik: Ausschreibung ein Skandal
Die erste Reservekraftwerk-Ausschreibung für 400 MW Leistung basiert auf Berechnungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission. Bestehende, neue oder stillgelegte Anlagen können Gebote einreichen. Voraussetzung ist die Teilnahme am Emissionshandel und die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen.
Allerdings sieht die bundesrätliche Gesetzesvorlage auch Ausnahmen von Umweltschutzbestimmungen vor, wenn das zum Betrieb der Anlagen unumgänglich ist.
Die Bewegung Klimastreik bezeichnet die Ausschreibung als Skandal. Das Stromversorgungsgesetz sei noch in der Vernehmlassung und schon schaffe Umwelt- und Energieminister Albert Rösti klimazerstörende Fakten – ohne Rechtsgrundlage. Der Klimastreik werde alle fossilen Kraftwerke auf sämtlichen Ebenen bekämpfen und erwäge das Referendum gegen das Stromversorgungsgesetz, hiess es weiter.