Bund und UBS unterzeichnen Vertrag für Verlustgarantie
Die UBS und der Bund einigen sich auf eine Verlustgarantie. Sie kommt erst zum Tragen, wenn die Verluste 5 Milliarden übersteigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die UBS und der Bund haben einen Vertrag für eine Verlustgarantie unterschrieben.
- Sie gilt ab 5 Milliarden und ist auf 9 Milliarden begrenzt.
- Mögliche Verluste und die Risiken sollen dadurch minimiert werden.
Der Vertrag des Bundes mit der UBS für eine Verlustgarantie über 9 Milliarden Franken im Zusammenhang mit der Notrettung der CS steht.
Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung am Freitag darüber informiert, wie er am Freitag mitteilte. Unterzeichnet wurde der Vertrag am Freitag vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der UBS.
«Die Garantie kommt erst zum Tragen, wenn die Verluste aus der Verwertung dieser Aktiven 5 Mrd. übersteigen sollten», heisst es in einer Mitteilung. Im Vordergrund stehe, «mögliche Verluste und die Risiken zu minimieren, so dass die Bundesgarantie möglichst nicht in Anspruch genommen werden muss».
Voraussetzungen für die UBS
Für die Bundesgarantie gibt es strenge Voraussetzungen, wie das EFD schreibt. Die UBS sei verpflichtet, die Vermögenswerte so zu verwalten, dass Verluste minimiert und Verwertungserlöse maximiert würden. Der Bund hat umfassende Informations- und Prüfungsrechte. Und die Bank muss den Hauptsitz in der Schweiz behalten.
Die UBS ist zudem verpflichtet, eine separate Organisationseinheit zu schaffen und einen Aufsichtsausschuss einzurichten, um dem Bund quartalsweise Bericht zu erstatten. Oberstes Ziel sei, die finanziellen und juristischen Risiken für den Bund respektive die Steuerzahlenden möglichst kleinzuhalten.
Die UBS will die CS am 12. Juni übernehmen, also am Montag, wie sie Anfang Woche bekanntgab. Die Verlustgarantie des Bundes ist laut EFD nötig, um die Übernahme zu ermöglichen.