Bundesamt für Lebensmittel warnt vor Konsum von «Bio-Hosana»
Das Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen warnt vor dem Konsum der Bimbosan Getreidebeikost «Bio-Hosana» und «Bio-2» im Nachfüllbeutel.

Das Wichtigste in Kürze
- Das BLV warnt vor dem Konsum von «Bio-Hosana» und «Bio-2» im Nachfüllbeutel.
- Es sei eine mikrobiologische Belastung festgestellt worden.
Das Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen (BLV) warnt vor dem Konsum der Bimbosan Getreidebeikost «Bio-Hosana» und «Bio-2» im Nachfüllbeutel. Es sei eine mikrobiologische Belastung festgestellt worden.
«Im Rahmen einer amtlichen Kontrolle haben die kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörden in der Getreidebeikost »Bio-Hosana« und »Bio-2« im Nachfüllbeutel eine mikrobiologische Belastung durch Cronobacter sakazakii festgestellt», teilte das BLV am Dienstag mit. Cronobacter könnten bei Neugeborenen und Säuglingen bis 12 Monaten zu schwerwiegenden Infektionen wie Hirnhautentzündung (Meningitis) führen.
Betroffen sind die Produkte Getreidebeikost «Bio-Hosana» 3-Korn im Nachfüllbeutel 300 Gramm mit der Lotnummer L19432S1 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 19.07.2021 sowie Getreidebeikost «Bio-2» Hafer und Dinkel im Nachfüllbeutel 300 Gramm mit der Lotnummer L27057200201 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 13.10 2021. Verkauft werden die Produkte in Apotheken, Drogerien, Coop und Webshops.