Bundesanwaltschaft erhebt weitere Anklage wegen Bankomat-Sprengung
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen mutmassliche Bankomaten-Sprenger erhängt.
Die Bundesanwaltschaft hat beim Bundesstrafgericht eine weitere Anklage wegen einer Bankomat-Sprengung eingereicht. Sie richtet sich gegen zwei Männer, denen die Bundesanwaltschaft vorwirft, 2022 an der Sprengung eines Geldautomaten in Hettlingen ZH beteiligt gewesen zu sein.
Beschuldigt werden ein 40-jähriger Serbe und ein 22-jähriger Schweizer, wie die Bundesanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Einem dritten angeklagten Mann wirft die Bundesanwaltschaft Begünstigungshandlungen vor. Bei ihm handelt es sich um einen 42-jährigen Schweizer.
Gemäss Anklage sollen der 40-jährige Serbe und der 22-jährige Beschuldigte am 22. Dezember 2022 gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Mittätern zwei Sprengladungen an einem Bankomaten in Hettlingen angebracht und diese gezündet haben.
Da eine der beiden Ladungen nicht vollständig detonierte und die Explosion der anderen nicht stark genug war, konnten sich die Beschuldigten keinen Zugang zum Tresor verschaffen. Die Detonationen verursachten jedoch Sachschaden von rund 50'000 Franken.
Sachbeschädigung und Gefahren durch Sprengstoffe
Die Anklage lautet unter anderem auf qualifizierte Sachbeschädigung und Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht. Der Serbe wurde in Kroatien festgenommen und an die Schweiz ausgeliefert.
Seit Anfang 2024 befindet er sich im vorzeitigen Strafvollzug. Der 22-jährige Beschuldigte befand sich von Dezember 2022 bis Juni 2023 in Untersuchungshaft.
Die Bundesanwaltschaft ist bei Angriffen auf Bankomaten grundsätzlich immer dann zuständig, wenn Sprengstoff zur Anwendung kommt. Sie führt laut ihrer Mitteilung derzeit Strafverfahren zu rund hundert Fällen. Erst vergangene Woche teilte sie mit, sie habe gegen fünf mutmassliche Bankomaten-Sprenger Anklage erhoben.