Bundesanwaltschaft weist US-Vorwürfe zurück
Die Bundesanwaltschaft lehnt die Vorwürfe der US-amerikanischen Helsinki-Kommission gegen mehrere ihrer Angestellten und einen Fedpol-Experten entschieden ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Helsinki-Kommission wirft der Schweiz vor, sanktionierten Russen geholfen zu haben.
- Sie fordert von der US-Regierung darum, mehrere Personen zu sanktionieren.
- Die Bundesanwaltschaft weist die Vorwürfe entschieden zurück.
Die Bundesanwaltschaft weist die Vorwürfe der US-amerikanischen Helsinki-Kommission «mit aller Deutlichkeit» zurück. Sie seien haltlos, teilte sie am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Gerichtet sind sie gegen einen Ex-Bundesanwalt, einen Ex-Bundesstaatsanwalt und einen Fedpol-Experten.
Auch die von der Kommission erhobenen Forderungen nach Sanktionen gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber werden abgelehnt. Genauso wie die gegen den Ex-Bundesstaatsanwalt Patrick Lamon und einen Russlandexperten beim Bundesamt für Polizei (Fedpol).
BA-Angestellte sollen wegen Russland-Hilfen sanktioniert werden
Die Helsinki-Kommission stellte die Sanktionsforderungen an die US-Regierung auf Betreiben des Investors Bill Browder. Die drei Schweizer sollen demnach unter dem sogenannten Magnitski-Artikel sanktioniert werden.
Der Vorwurf lautet, dass sie in ihrer damaligen Funktion sanktionierten Russen bei der Freigabe eingefrorener Gelder geholfen haben sollen. Dazu sollen Geschenke von Oligarchen angenommen worden sein.
Schweiz ab Forderungen erstaunt
Die BA sagte am Samstag, anhand der Erfahrungen mit den US-Behörden erstaunten die Aussagen und Forderungen der Helsinki-Kommission. Bei den regelmässigen und persönlichen Kontakten bezeichne das Departement of Justice die Zusammenarbeit stets als gut.
Ein entscheidendes Element des Rechtsstaats sei die Unabhängigkeit der Justiz. Um diese zu gewährleisten, müssten Strafverfahren vor politischen und anders motivierten Einflussnahmen geschützt werden.
Strafverfahren unterstehen der Überprüfung durch unabhängige Gerichte, wie die BA weiter schrieb. Ausdrücklich weist sie darauf hin, dass das von der Helsinki-Kommission angesprochene Verfahren korrekt und justizförmig abläuft. Dabei verweist die BA auf mehrere Entscheide des Bundesstrafgerichts, welches die Verfahrensführung der BA gestützt hatte.
«Die BA beabsichtigt nicht, die Äusserungen von Herrn Browder und die daraus folgenden Forderungen zu kommentieren.» Das teilte die Behörde weiter mit. Das fragliche Verfahren vor Bundesgericht sei nach wie vor pendent.