Der frühere Vizepräsident von Exit steht heute im Fokus des Bundesgerichts. Er hatte einer gesunden 86-jährigen Frau geholfen, Suizid zu begehen.
bundesgericht lausanne
Das Bundegericht in Lausanne. - Keystone

Das Bundesgericht berät heute Mittwoch öffentlich über den Fall des früheren Vizepräsidenten von Exit Westschweiz Pierre Beck. Er leistete bei einer gesunden 86-Jährigen Beihilfe zu Suizid. Die Genfer Justiz sprach Beck vom Vorwurf des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz frei, doch die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt.

Zum zweiten Mal innerhalb von drei Jahren behandelt das Bundesgericht den Fall in einer öffentlichen Beratung. Im Dezember 2021 hob es die Verurteilung von Beck wegen Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz auf. Die Sache wurde zur erneuten Prüfung unter dem Blickwinkel des Betäubungsmittelgesetzes an die Genfer Justiz zurückverwiesen.

Im Februar 2023 sprach die Appellations-Kammer des Kantons den pensionierten Arzt vom Verstoss gegen dieses Gesetz frei. Sie kam zu dem Schluss, dass die blosse Tatsache, dass ein Arzt einer gesunden, urteilsfähigen und sterbewilligen Person Pentobarbital verschreibe, stelle kein Verhalten dar, das nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar sei.

Die Genfer Richter führten in ihrem Urteil vom Februar 2023 aus, ein Arzt müsse bei der Beihilfe zum Suizid die Regeln seines Berufsstandes einhalten. Die Staatsanwaltschaft gelangte gegen diesen Entscheid ans Bundesgericht.

Beck hatte 2017 einer 86-jährigen, gesunden Frau Pentobarbital verschrieben – ein Barbiturat, das in der Anästhesie und als Schlafmittel verwendet wird. Sie hatte entschieden, zusammen mit ihrem schwerkranken Ehemann zu sterben.

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