Bundesgericht bestätigt Verwahrung von Rentner Kneubühl
Peter Hans Kneubühl hat 2010 auf Beamte der Polizei geschossen. Jetzt ist klar: Der Rentner wird verwahrt.
Das Wichtigste in Kürze
- 2010 sollte das Elternhaus von Peter Hans Kneubühl öffentlich versteigert werden.
- In der Folge schoss der Rentner mehrmals auf Beamte der Polizei.
- Eine Beschwerde gegen die Verwahrung wurde vom Bundesgericht nun abgewiesen.
Der Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl bleibt verwahrt. Das hat das Bundesgericht entschieden. Kneubühl hatte sich 2010 mit Waffengewalt gegen die Versteigerung seines Hauses gewehrt und einen Polizisten schwer verletzt.
Das Regionalgericht in Biel hatte 2018 die Verwahrung angeordnet. Dagegen führte Kneubühl Beschwerde vor dem Berner Obergericht, blitzte aber im Februar 2021 ab.
Das Bundesgericht stützt diesen Entscheid und weist Kneubühls Beschwerde ebenfalls ab, soweit es darauf eintritt. Das Berner Obergericht durfte sich demnach als massgebliche Grundlage auf das Aktengutachten eines Sachverständigen stützen. Mit in Betracht gezogen wurden auch dessen mündliche Ausführungen vor der ersten Instanz.
Behandlungsunfähig
Das Gutachten erfülle sämtliche Vorgaben gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung. Das Obergericht habe sich mit der Sache eingehend auseinandergesetzt und alle Aspekte berücksichtigt.
Zu Recht habe es eine psychische Störung von erheblicher Schwere bejaht, an der Kneubühl nach wie vor leide. Auch sei das Obergericht zu Recht davon ausgegangen, dass eine hohe Rückfallgefahr für weitere schwere Straftaten bestehe.
Nicht zu beanstanden sei zudem, dass die Vorinstanz auf eine Behandlungsunfähigkeit geschlossen haben. Auch der Eingriff in seine Grundrechte sei als verhältnismässig zu erachten.
Schüsse auf Polizisten
Der Fall Kneubühl hatte 2010 landesweit für Aufsehen gesorgt. Das Elternhaus des Rentners in Biel sollte öffentlich versteigert werden. Am 8. September 2010 war die Besichtigung der Liegenschaft vorgesehen.
Kneubühl verschanzte sich in seinem Haus, Kontaktversuche der Polizei scheiterten. In den folgenden Tagen feuerte er mehrere Schüsse ab. Einen Polizisten verfehlte er knapp, einen anderen verletzte er schwer am Kopf.
Verurteilt wurde Kneubühl wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und der Gefährdung des Lebens zum Nachteil von acht Polizisten. Das Obergericht erachtete ihn zum Tatzeitpunkt als schuldunfähig und ordnete eine stationäre Therapie an.
Doch der als «renitenter Rentner» und «Behördenschreck» bekannt gewordene Kneubühl bestreitet, dass er an Verfolgungswahn leidet. Laut Behörden verweigerte er jegliche Therapie und medikamentöse Behandlung. 2018 wurde die Therapie wegen Aussichtslosigkeit aufgehoben. Stattdessen wurde Kneubühls Verwahrung angeordnet.