Berner Obergericht entscheidet über Verwahrung von Bieler Rentner
Das Berner Obergericht muss entscheiden, ob Peter Hans Kneubühl verwahrt wird. Dieser wehrt sich gegen diese Massnahme. Er erschien nicht vor Gericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Berner Obergericht entscheidet über die Verwahrung von Peter Hans Kneubühl.
- Der Bieler Rentner wehrt sich gegen diese Massnahme.
- Er erschien am Mittwoch nicht vor Gericht.
Das Berner Obergericht muss entscheiden, ob der Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl verwahrt wird. Dieser wehrt sich gegen diese Massnahme. Er erschien am Mittwoch nicht vor Gericht.
Wie der vorsitzende Richter der Beschwerdekammer bei Verhandlungsbeginn bekannt gab, forderte das Obergericht Kneubühl auf, an der Verhandlung teilzunehmen. Dieser schrieb aber dem Gericht in einem Brief, der am Mittwoch in Bern eintraf, er werde nicht kommen.
Er halte die Beschwerdekammer nicht für unabhängig. Es handle sich um einen «Streik» gegen die «Korruption der Berner Behörden». Die Beschwerdekammer entschied in der Folge, auf Kneubühls Anwesenheit zu verzichten. Kneubühls Position sei ja aus seinen vielen Eingaben an die Gerichte bestens bekannt.
Auch Kneubühls Verteidiger war einverstanden, auf eine polizeiliche Vorführung des Beschwerdeführers zu verzichten. Er sagte, Kneubühl wünsche sich eine Aufarbeitung der Ereignisse im Jahr 2010. Er habe aber begriffen, dass es jetzt nur um die Frage gehe, ob er verwahrt werden solle oder nicht.
2010 auf Polizisten geschossen
Der heute 77-jährige Peter Hans Kneubühl wurde 2010 landesweit bekannt, als er vor der Zwangsräumung seines Hauses in Biel auf Polizisten schoss und einen von ihnen schwer verletzte. Nach einem mehrtägigen Katz-und-Maus-Spiel mit der Polizei wurde der Rentner schliesslich oberhalb von Biel gefasst.
Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland kam 2013 zum Schluss, der Rentner leide an einer schweren wahnhaften Störung. Es taxierte den Angeklagten als schuldunfähig und verordnete eine stationäre psychiatrische Massnahme. Das bernische Obergericht und das Bundesgericht bestätigten dieses Vorgehen.
Im Rahmen der stationären Massnahme solle sich Kneubühl therapieren lassen, so die Idee. Packe er diese Chance nicht, drohe ihm eine Verwahrung, warnten seinerzeit die Richter.
Mit Hungerstreiks für Anliegen gekämpft
Doch der als «renitenter Rentner» und «Behördenschreck» bekannt gewordene Kneubühl bestreitet, dass er an Verfolgungswahn leidet. Laut Behörden verweigerte er jegliche Therapie und medikamentöse Behandlung. Aus diesem Grund stellten die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern beim Gericht den Antrag, die stationäre Massnahme wegen Aussichtslosigkeit durch eine Verwahrung abzulösen.
Das erstinstanzliche Gericht entsprach im vergangenen März dieser Forderung. Schon damals erschien Kneubühl nicht vor Gericht und zog dieses Urteil an die nächsthöhere Instanz weiter. Nun ist es am Berner Obergericht, über das weitere Schicksal des Rentners zu entscheiden.
Im Strafvollzug hat Kneubühl mehrfach mit Hungerstreiks für seine Anliegen gekämpft. Insbesondere wollte er von den Strafanstalten Thorberg ins Regionalgefängnis Thun zurückverlegt werden.
Bereits mit Plädoyers begonnen
Das bernische Obergericht wird seinen Entscheid voraussichtlich am (morgigen) Donnerstag bekanntgeben. Allerdings begannen unmittelbar nach dem Entscheid, auf die Anwesenheit Kneubühls zu verzichten, bereits die Plädoyers der Vertreter von Staatsanwaltschaft und Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern sowie des Verteidigers.