Bundesgericht entscheidet: Jacuzzi am Zürichsee muss weg
Keine gültige Bewilligung: Zwei Hauseigentümer in Stäfa ZH müssen ihren Whirlpool und die Slipanlage am Zürichseeufer wieder entfernen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Stäfner bauten ohne Bewilligung auf ihrem Grundstück am Zürichsee.
- Jetzt hat das Bundesgericht den Abriss von Jacuzzi, Slipanlage und Sitzbereich angeordnet.
Im Falle einer unbewilligten Installation am Zürichsee hat das Bundesgericht eine Entscheidung gefällt.
Zwei Stäfner Hausbesitzer müssen ihren Jacuzzi, den gekiesten Sitzbereich und die Slipanlage entfernen. Dies ist aufgrund fehlender Bewilligung notwendig, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet.
Vor etwa vier Jahren stellten die Besitzer Gesuche bei der Gemeinde Stäfa ZH und dem Kanton Zürich für eine nachträgliche Genehmigung des Pools, des gekiesten Sitzplatzes und der Slipanlage, um das Boot einwassern zu können.
Beide Anträge wurden abgelehnt. Sie beeinträchtigen das öffentliche Interesse an einer intakten, harmonischen Landschaftsgestaltung und einer naturnahen Gestaltung entlang des Seeufers.
Gang vor das Bundesgericht
Die Hauseigentümer brachten den Fall vor das Verwaltungsgericht. Auch hier gab es eine Abfuhr.
In einer anschliessenden Berufung vor dem Bundesgericht wurde die Forderung nach einer nachträglichen Bewilligung nun ebenfalls abgelehnt. Die Richter argumentierten, dass der Gewässerraum frei bleiben müsse und man das Grundstück auch ohne dessen Inanspruchnahme nutzen könne.
Herstellung des ursprünglichen Zustands
Das Argument, dass in der Nachbarschaft ähnliche Bauwerke und Anlagen existieren, wurde vom Bundesgericht zurückgewiesen.
Dies würde nur dann gelten, wenn auch diese nach Inkrafttreten der Vorschriften zum Bauen im Gewässerraum bewilligt worden wären.
Nun haben die Eigentümer laut der «Zürichsee-Zeitung» sechs Monate Zeit, um ihren Jacuzzi, den gekiesten Sitzbereich und die Slipanlage rückzubauen.