Bundesgericht

Bundesgericht pfeift Kanton Bern bei Liegenschaftsbewertung zurück

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Bern,

Dem Bundesgericht wurde eine Klage gegen den Kanton Bern wegen der Liegenschaftsbewertung vorgelegt. Das Gericht hat diese nun gutgeheissen.

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Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne dürfte im Fall des Syrers in Thurgau das letzte Wort haben. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den Kanton Bern gutgeheissen.
  • Konkret geht es um die Festsetzung amtlicher Werte von Grundbesitz.
  • Mit dem gewählten Modell würden Hausbesitzende sehr privilegiert.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Regelung des Kantons Bern zur Festsetzung der amtlichen Werte von Grundbesitz gutgeheissen. Mit dem gewählten Modell würden Hausbesitzende gegenüber anderen Teilen der Bevölkerung zu sehr privilegiert.

Die fragliche Bestimmung, die als Ziel für die amtlichen Werte einen Medianwert im Bereich von 70 Prozent der Verkehrswerte anstrebt, verstösst nach Ansicht der Bundesrichter gegen das Steuerharmonisierungsgesetz. Ausserdem könne die Bestimmung auch nicht bundesrechtskonform umgesetzt werden, schreibt das Bundesgericht in einer Mitteilung vom Dienstag.

Bundesgericht hebt Bestimmung auf

Die Lausanner Richter halten es für unzulässig, eine deutlich unter dem Marktwert liegende amtliche Bewertung von unbeweglichem Vermögen anzustreben. Mit einer Mehrheit von 4 zu 1 Stimmen hob Bundesgericht die entsprechende Bestimmung auf.

Das Berner Kantonsparlament hatte das entsprechende Dekret 2017 verabschiedet. 2019 hiess es eine Beschwerde gegen das Dekret gut. Damals ging es aber im Kern darum, dass dem Dekret eine klare Ermächtigung durch den Gesetzgeber fehlte.

In der Folge verabschiedete der Grosse Rat 2020 eine entsprechende Grundlage im kantonalen Steuergesetz. Im Dekret wurde sodann wiederum der Absatz eingefügt, dass für die Festsetzung der amtlichen Werte ein Ziel-Medianwert im Bereich von 70 Prozent der Verkehrswerte anzustreben sei.

Schon damals gingen der Regierungsrat und die Ratslinke davon aus, dass der vom bürgerlich dominierten Parlament gewollte Wert von 70 Prozent nicht verfassungskonform sei.

Frage der Fairness

Es sei eine Frage der Fairness und der Steuergerechtigkeit zwischen Mietern und Liegenschaftsbesitzern, den Wert auf 77 Prozent festzulegen, hiess es von linker Seite. Hausbesitzerinnen und -besitzer seien schliesslich in vielerlei Hinsicht steuerlich bevorteilt.

Das Berner Kantonsparlament genehmigte das Dekret über die allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke seinerzeit mit 96 zu 32 Stimmen bei 24 Enthaltungen.

Kritik an der Regelung übte unter anderen die Stadt Biel aus. Der Stadtberner Finanzvorsteher Michael Aebersold zeigte sich am Dienstag erfreut über den Entscheid des Bundesgerichts. «Ich danke», schreib er über den Kurznachrichtendienst Twitter.

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