Der Bundesrat hebt den Einzoungsstopp im Kanton Zürich per 1. Januar 2021 auf. Dieser galt seit dem 1. Mai 2019.
Fünf Kantone dürfen vorerst kein Bauland mehr einzonen. Das hat der Bundesrat entschieden. (Archivbild)
Fünf Kantone dürfen vorerst kein Bauland mehr einzonen. Das hat der Bundesrat entschieden. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Mai 2019 galt im Kanton Zürich ein Einzonungsstopp.
  • Der Bundesrat hebt diesen nun per 1. Januar 2021 auf.
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Der Bundesrat hat den im Kanton Zürich geltenden Einzonungsstopp per 1. Januar 2021 aufgehoben. Der Kanton hat die dafür erforderliche Regelung zur Abschöpfung von Einzonungsmehrwerten mittlerweile erlassen.

Der Einzonungsstopp im Kanton Zürich galt seit dem 1. Mai 2019. Weil die Zürcher Regelung zum Mehrwertausgleich am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, könne auch der Einzonungsstopp auf diesen Termin hin aufgehoben werden, teilte der Bundesrat am Freitag mit.

Grundstück gewinnt mit Einzonung als Bauland an Wert

Wird ein Grundstück als Bauland eingezont, gewinnt es deutlich an Wert. Das Raumplanungsgesetz (RPG) verpflichtet die Kantone seit dem Mai 2014 dazu, auf solche Mehrwerte eine Abgabe von mindestens 20 Prozent zu erheben. Zur Umsetzung hatten die Kantone fünf Jahre Zeit.

Weil Zürich am 1. Mai 2019 noch über keine Regelung dazu verfügte, wurde ein Einzonungsstopp verfügt.

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