Bundesrat schlägt moderate Lockerung bei Zweitwohnungen vor
Am Mittwoch teilte der Bundesrat mit, die Regeln zum Abriss und Wiederaufbau von Wohnungen zu lockern. Er will damit die Ungleichbehandlung beseitigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Regen zum Abriss und Wiederaufbau von Wohnungen soll moderat gelockert werden.
- Beim Wiederaufbau soll eine Flächenvergrösserung um 30 Prozent erlaubt werden.
- Dies hat der Bundesrat am Mittwoch verkündet.
Der Bundesrat will die Regeln für den Abriss und Wiederaufbau von Wohnungen in Tourismusgebieten nur moderat lockern. Er schlägt beim Wiederaufbau vor, eine Flächenvergrösserung um 30 Prozent zu erlauben. Dabei entstandener zusätzlicher Wohnraum soll aber nur als Erstwohnung genutzt werden.
Mit diesem Vorschlag reagiert er auf einen Revisionsentwurf der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie von National- und Ständerat. Dies teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Die Kommissionen wollen für altrechtliche Wohnungen keine Nutzungseinschränkungen beim Wiederauf- und -ausbau.
Regelungen für altrechtliche Wohnungen
Altrechtliche Wohnungen wurden in der Volksabstimmung über die Zweitwohnungsinitiative bestimmt. Demnach sind dies Wohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent. Diese dürfen aktuell frei genutzt und bei einem Umbau um 30 Prozent vergrössert werden. Bei einem Abriss und Wiederaufbau ist die Vergrösserung allerdings verboten.
Der Bundesrat will diese Ungleichbehandlung zwischen Umbau und Wiederaufbau beseitigen. Oft sei der Unterschied zwischen Abriss und Umbau schwer auszumachen, räumt er ein. Darum schlägt er dem Parlament vor, die Flächenvergrösserung um 30 Prozent auch bei Abriss und Wiederaufbau zuzulassen. Der gewonnene Wohnraum soll aber ausschliesslich als Erstwohnung nutzbar sein.
Hohe Nachfrage nach Zweitwohnungen
Damit trägt die Landesregierung der Wohnungsnot und den hohen Mieten für die ansässige Bevölkerung in einigen Tourismusgemeinden Rechnung. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Zweitwohnungen hoch.
Für Eigentümer sind damit Vermietung oder Verkauf altrechtlicher Wohnungen als Ferienwohnungen interessant. Mit dem Entwurf der beiden Urek würden Sanierungen oder Neubauten solcher Wohnungen und deren Umnutzung als Ferienwohnungen noch attraktiver.
Konflikt in der Bundesverfassung
Zudem würde daraus ein «gewisser Konflikt» zum Zweitwohnungsartikel in der Bundesverfassung entstehen, fügte der Bundesrat an. Der Gesetzesentwurf der beiden Urek geht auf eine parlamentarische Initiative des aktuellen Nationalratspräsidenten Martin Candinas (Mitte/GR) zurück.
Die Zweitwohnungsinitiative war im März 2012 von Volk und Ständen angenommen worden. Sie beschränkt die Zahl der Ferienwohnungen und Häuser pro Gemeinde auf maximal zwanzig Prozent. Das Zweitwohnungsgesetz ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft.