Bundesrat senkt Netznutzungskosten - Strom 124 Millionen billiger
Die Stromkonsumentinnen und -konsumenten müssen ab kommendem Jahr 124 Millionen Franken weniger für die Netznutzung zahlen.
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Stromkonsumenten müssen 124 Millionen Franken weniger für die Netznutzung zahlen.
- Die entsprechende Änderung tritt am 1. März in Kraft.
- Die Netznutzungskosten sind ein wesentlicher Bestandteil des Strompreises.
Die Stromkonsumentinnen und -konsumenten müssen ab kommendem Jahr 124 Millionen Franken weniger für die Netznutzung zahlen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die risikogerechte Entschädigung für das ins Stromnetz investierte Kapital angepasst.
Die entsprechende Änderung der Stromversorgungsverordnung zur Berechnung des WACC (Weighted Average Cost of Capital) tritt am 1. März in Kraft, wie die Landesregierung mitteilte.
Die angepasste Berechnungsmethode stiess in der Vernehmlassung auf generelle Zustimmung, aber auch Kritik. Der Bundesrat hält an seinem Vorschlag fest, da die Entschädigung mit der neuen Methode genügend risikogerecht ist.
Strom 124 Millionen billiger
Für das Tarifjahr 2025 liegt der Betrag nach bisheriger Berechnungsmethode bei 3,98 Prozent. 2026 wird er sich auf 3,43 Prozent belaufen. Das entlastet die Haushalte und Unternehmen gemäss Berechnungen vom Januar um 124 Millionen Franken. Der Stromnetztarif sinkt um 0,22 Rappen pro Kilowattstunde.
Die Netznutzungskosten sind ein wesentlicher Bestandteil des Strompreises. Zusammengesetzt sind sie aus den Amortisierungskosten des Netzes, den Betriebskosten und den kalkulatorischen Zinsen. Für das in die vorhandenen oder neuen Stromnetzen gesteckte Kapital hat der Investor Anspruch auf Zinsen.
Diesen WACC legt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) jährlich fest. Seit längerem wurde gemäss dem Uvek kritisiert, dass die geltende Berechnungsmethode insbesondere in Tiefzinsphasen eine zu hohe Verzinsung gewährt.