Bundesrat verzichtet auf Meldepflicht für Stiftungen
Der Bundesrat will die Bestimmungen zum Informationsaustausch in Steuersachen den internationalen Vorgaben anpassen – jedoch nicht für Stiftungen.

Das Wichtigste in Kürze
- Stiftungen, die sich als Finanzinstitut qualifizieren, haben keine Meldepflicht
- Das soll auch in Zukunft so bleiben.
Heute sind Vereine und Stiftungen, die sich als Finanzinstitut qualifizieren, von der Meldepflicht ausgenommen. Ursprünglich hatte der Bundesrat vorgeschlagen, diese Ausnahme aufzuheben. In der Vernehmlassung wurde das aber abgelehnt.
Dem trägt der Bundesrat nun Rechnung. Der Umgang mit gemeinnützigen Einrichtungen unter dem AIA werde auch auf internationaler Ebene erneut diskutiert. Er erachte es deshalb als verfrüht, die Empfehlungen des Global Forum in diesem Punkt umzusetzen. Das geht aus einem Schreiben des Bundesrats vom Mittwoch hervor.
Überprüfung durch Global Forum beginnt 2020
Der AIA dient dazu, Steuerhinterziehung über Konten im Ausland zu verhindern. Seit 2017 sammeln die Schweizer Finanzinstitute Daten von Kundinnen und Kunden, die in einem AIA-Partnerstaat steuerpflichtig sind. Der erste Datenaustausch erfolgte vergangenen Herbst.
Das Global Forum der OECD überprüft, ob die Staaten den AIA-Standard in ihrem Landesrecht vollumfänglich umsetzen. Zwar beginnen die Länderprüfungen erst 2020. Eine Vorprüfung hat aber ergeben, dass in der Schweiz Anpassungen nötig sind. Es zeige sich, dass das Global Forum selbst kleinste Abweichungen vom Standard nicht akzeptiere.
Bundesrat lenkt nicht überall ein
Dennoch will er nun nicht alle Empfehlungen umsetzen. Aufheben will der Bundesrat die Ausnahme für Stockwerkeigentümergemeinschaften. Ausserdem will er die geltenden Sorgfaltspflichten anpassen, die Beträge in US-Dollar ausweisen und eine Dokumentenaufbewahrungspflicht für meldende schweizerische Finanzinstitute einführen.
Mit den Anpassungen soll verhindert werden, dass die Schweiz in der umfassenden Länderüberprüfung eine schlechte Note erhält. Nicht kooperative Staaten werden auf schwarze Listen gesetzt.