Schweiz könnte auf neue schwarze Liste der EU kommen

Keystone-SDA
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Belgien,

Die Schweiz könnte auf eine neue schwarzen Liste der EU kommen. Die bisherige Liste war der EU zu lasch.

Eine Schweizer Fahne und die Fahne der EU in Zürich.
Die EU könnte die Schweiz auf eine neue schwarze Liste setzen (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU will eine Liste mit Ländern publizieren, die gegen Geldwäsche-Regeln verstossen.
  • Die Schweiz könnte wegen ihren Inhaberaktien auf der Liste aufgeführt werden.

Noch im Januar will die EU-Kommission dem Vernehmen nach eine Liste mit Drittstaaten publizieren, deren Geldwäscherei-Regelungen nicht ihren Ansprüchen genügen. Die Schweiz könnte unter anderem wegen ihren Inhaberaktien auf dieser Liste landen.

Bis anhin hatte die EU im Bereich Geldwäscherei einfach die Liste von Hoch-Risiko-Staaten der «Groupe d'action financière» (GAFI) übernommen, einer internationalen Arbeitsgruppe, die sich insbesondere mit der Bekämpfung der Geldwäscherei sowie der Terrorismusfinanzierung befasst.

Doch die GAFI-Liste ist relativ kurz gehalten. Auf der neusten Liste vom Oktober 2018 stehen gerade Mal elf Staaten, darunter etwa Botswana, Jemen oder Pakistan. Der einzige aufgeführte europäische Staat ist Serbien.

Dem EU-Parlament war diese Liste zu wenig streng, und es forderte eine eigene EU-Liste. Die Aufgabe ging an die EU-Kommission.

Inhaberaktien: Stein des Anstosses

Ob die Schweiz auf der neuen EU-Liste aufgeführt sein wird, ist zurzeit nicht bekannt. Seit längerem wird sie jedoch wegen ihrer Inhaberaktien kritisiert – nicht nur von der EU, sondern auch vom Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke.

Denn während bei Namensaktien die Inhaber bekannt sind, war dies früher bei den Inhaberaktien nicht der Fall: Die Aktionäre blieben anonym, was Steuerhinterziehung begünstigte.

Aufgrund der Kritik des Global Forums machte die Schweiz 2015 bei den Inhaberaktien Anpassungen und erhöhte damit die Transparenz: Käufer von Inhaberaktien von einer nicht börsenkotierten Gesellschaft mussten fortan ihren Aktienerwerb mitteilen und sich identifizieren. Die Gesellschaft war verpflichtet, ein entsprechendes Verzeichnis zu führen.

Erneute Kritik

Im jüngsten Bericht des Global Forums von 2016 habe die Schweiz zwar «die Gesamtnote 'weitgehend konform' erhalten», schreibt der Bundesrat in seiner jüngsten Botschaft dazu. Gleichzeitig kritisierte es aber verschiedene Punkte - darunter erneut die Inhaberaktie.

Denn nach Schweizer Recht müssen sich Eigentümer von Inhaberaktien erst dann identifizieren, wenn sie «ihre Rechte gegenüber der Gesellschaft geltend machen wollen», beschreibt der Bund die Kritik des Global Forums in seiner Botschaft.

Damit die Schweiz in der nächsten Bewertung des Global Forums nicht abrutscht - was sie «einem erhöhten Risiko» von Defensivmassnahmen andere Staaten aussetzen würde-, reagierte der Bundesrat erneut und verabschiedete letzten November einen Gesetzesentwurf, in dem er den Kritikpunkten Rechnung trug – auch bei den Inhaberaktien.

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