Bundesstrafgericht: Abwahl von zwei Vorsitzenden
Laut der «SonntagsZeitung» ist es am Bundesstrafgericht zur Abwahl von zwei Vorsitzenden gekommen: Claudia Solcà und Giorgio Bomio.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Bundesstrafgericht ist es bei Wahlen um den Vorsitz zu einem Putsch gekommen.
- Zwei Vorsitzende wurden demnach abgewählt.
- In einem Brief brachten nebenamtliche Richter eine ganze Liste von Vorwürfen.
Am Bundesstrafgericht in Bellinzona ist es bei internen Wahlen um den Vorsitz der drei Gerichtskammern zu einem Putsch gekommen. Dabei wurden vor vier Wochen zwei Vorsitzende abgewählt. Diese waren an mehreren umstrittenen Entscheiden gegen Bundesanwalt Michael Lauber im Zuge der Fifa-Ermittlungen beteiligt gewesen, wie die «SonntagsZeitung» schreibt.
Am Samstag hatte bereits die «Neue Zürcher Zeitung» über eine Abwahl berichtet. Betroffen sind dem jüngsten Bericht zufolge die Vorsitzende der neu geschaffenen Berufungskammer, Claudia Solcà. Und der Präsident der Beschwerdekammer, Giorgio Bomio.
Führungsmängel ausschlaggebend für Nichtwiederwahl
Beide bleiben nun ordentliche Richter am Bundesstrafgericht in Bellinzona. Die Zeitung schreibt, dass zumindest bei Solcà Führungsmängel ausschlaggebend für die Nichtwiederwahl gewesen seien. Alle acht nebenamtlichen Richterinnen und Richter brachten demnach in einem Brief eine ganze Liste von Vorwürfen vor.
Darin werfen sie die Frage auf, ob die «Basis für einen funktionierenden Gerichtsbetrieb» vorhanden sei. Beide umstrittenen Vorsitzenden geben die Schuld an ihrer Abwahl dem Gericht. Laut Bomio habe es nichts mit der Causa Lauber zu tun.
Er habe zuvor Kritik am Gesamtgericht geübt, weil es bei der Besetzung der Verwaltungskommission die politische Vielfalt nicht berücksichtigt habe. Solcà sei abgewählt worden, weil sie sich für die Unabhängigkeit der Berufungskammer eingesetzt habe. Dies sei von der Leitung des Bundesstrafgerichts erschwert worden.