Eine bürgerliche Allianz stellt sich gegen die 13. AHV-Rente. Sie befürchtet eine finanzielle Schieflage.
13. AHV-Rente
Eine 13. AHV-Rente für alle sei teuer und unsozial. - sda - KEYSTONE/Anthony Anex

Eine bürgerliche Allianz tritt gegen die Initiative für eine 13. AHV-Rente an. Die 13. AHV-Rente sei unsozial und teuer. Bezahlen müssten sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Lohnprozenten und Konsumenten über die Mehrwertsteuer.

Die nach dem Giesskannenprinzip an alle ausbezahlte 13. AHV-Rente koste fünf Milliarden Franken im Jahr, machte das Nein-Komitee am Dienstag in Bern vor den Medien geltend.

Kritik vom Nein-Komitee

Der Initiativtext macht zur Finanzierung des Vorhabens keine Vorgaben. Dafür aufkommen müssten entweder jene, die arbeiteten, oder die Konsumentinnen und Konsumenten oder die Steuerpflichtigen oder alle zusammen, sagte der Waadtländer FDP-Nationalrat Olivier Feller dazu. Eine erste Option seien um 0,7 Prozentpunkte höhere Lohnabzüge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen müssten.

Eine zweite Option sei die um einen Prozentpunkt erhöhte Mehrwertsteuer. Der Normalsatz würde damit auf 9,1 Prozent steigen. Das bedeute weniger Kaufkraft für alle, sagte Feller. Und wenn als dritte Option der Bundesbeitrag an die AHV aufgestockt würde, müssten Steuerzahler und Steuerzahlerinnen dafür aufkommen.

Einen Durchschnitts-Haushalt koste die nötige Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt über 500 Franken im Jahr, fügte Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) an.

Der «Dreizehnte» würde zudem die vorausgesagte finanzielle Schieflage der AHV noch verschärfen. Vertreten sind im Komitee SVP, FDP sowie die Mitte und GLP. Das Komitee wirbt für eine gezielte Erhöhung von tiefen Renten und erinnert an eine im Nationalrat im vergangenen Dezember angenommene Motion.

Der Ständerat hat über die Motion noch zu entscheiden. Der Bundesrat beantragt ein Nein. Er will der nächsten, vom Parlament bis Ende 2026 bestellten umfassenden AHV-Reform nicht vorgreifen, wie er zur Begründung schreibt. Ziel dieser bundesrätlichen Vorlage wird sein, die AHV in den Jahren 2030 bis 2040 finanziell stabil zu halten.

Diese verlangt eine Anpassung der Berechnungsformel für die AHV-Renten mit Rücksicht auf tiefe Einkommen.

Sie hält aber auch fest, dass der Finanzierungsbedarf dafür nicht höher ist als zwei Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV. Der Ständerat hat über diese Motion noch zu entscheiden.

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