Caster Semenya: Schweiz muss Menschenrechtsgericht Antworten geben

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Lausanne,

Die Leichtathletin Caster Semenya (30) hat Vorwürfe gegenüber der Schweiz erhoben. Nun muss die Schweiz dem Europäischen Menschenrechtsgericht Antworten geben.

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Die Mittelstreckenläuferin Caster Semenya muss ihren Testosteronspiegel senken. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Caster Semenya hat der Schweiz eine herabwürdige Behandlung vorgeworfen.
  • Nun muss sich die Schweiz den Fragen des Europäischen Gerichtshofs stellen.
  • Im Kern geht es um eine umstrittene Regel des Leichtathletik-Weltverbandes.

Im Rechtsstreit mit Doppel-Olympiasiegerin Caster Semenya muss sich die Schweiz den Fragen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stellen. Wie das Strassburger Gericht am Montag mitteilte, wurde die Schweiz bereits Anfang des Monats über Semenyas Beschwerde informiert.

Caster Semenya wirft der Schweiz Diskriminierung vor

Der Fall wird demnach vorrangig behandelt. Die 30-jährige Südafrikanerin wirft der Schweiz Verstösse gegen den Schutz vor Diskriminierung und herabwürdigender Behandlung sowie Missachtung ihres Privatlebens vor. Auch die Rechte der Leichtathletin auf fairen Prozess und wirksame Beschwerde seien nicht geachtet worden.

Caster Semenya
Caster Semenya im Einsatz in Doha. - Keystone

Im vergangenen Herbst hatte die zweimalige 800-Meter-Olympiasiegerin vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne eine Niederlage hinnehmen müssen. Es hatte ihre Beschwerde zurückgewiesen, mit der Caster Semenya gegen eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofes Cas vorgegangen war.

Umstrittene Regel des Leichtathletik-Weltverbandes

Im Kern des Rechtsstreits geht es um eine umstrittene Regel des Leichtathletik-Weltverbandes zum Testosteron-Limit für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen. Die Regel verlangt, dass Semenya ihren natürlichen Testosteron-Wert durch Medikamente senkt.

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Südafrikas Caster Semenya überquert die Linie, um Gold im 800-Meter-Finale der Frauen während der Diamond League in Doha, Katar, am Freitag, 3. Mai 2019, zu gewinnen. - Keystone

Die dreifache Weltmeisterin lehnt das ab. Für den Verband gehört Semenya zu den «biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten». Sie darf nicht bei Wettbewerben zwischen 400 Metern und einer Meile starten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Strassburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Institutionen für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein.

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