Leichtathletin Caster Semenya muss Testosteronspiegel senken
Ihre Beschwerde wurde abgewiesen. Die Mittelstreckenläuferin Caster Semenya muss ihren Testosteronspiegel sinken.
Das Wichtigste in Kürze
- Caster Semenya weist einen vergleichbaren Testosteronspiegel wie die Männer auf.
- Der Internationale Leichtathletikverband legte einen maximalen Testosteronwert fest.
- Die Athletin reichte daraufhin Beschwerde ein, sie wurde aber abgelehnt.
Die Leichtathletin Caster Semenya muss sich geschlagen geben: Der Kampf gegen das DSD-Reglement des Internationalen Leichtathletikverbandes und den darin festgelegten Testosteronspiegel bei Frauen mit ihrer Genvariante ist verloren. Das Bundesgericht wies ihre Beschwerde ab.
Die Südafrikanerin und ihr Leichtathletikverband hatten beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des Internationalen Sportschiedsgerichts (TAS) eingereicht.
Das Bundesgericht kann die Urteile des TAS lediglich prüfen, ob grundlegende und weithin anerkannte Prinzipien der Rechtsordnung verletzt wurden.
Vergleichbarer Testosteronspiegel wie die Männer
Dies sei vorliegend nicht der Fall, hat das Bundesgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Vielmehr habe das TAS zahlreiche Experten zum Thema angehört. Es sei zum Schluss gelangt, dass der Testosteronspiegel der Hauptfaktor für die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Geschlechter in der Leichtathletik sei.
Frauen wie Semenya mit der Genvariante «46 XY DSD» würden einen mit Männern vergleichbaren Spiegel aufweisen. Das verschaffe ihnen einen unüberwindbaren Wettbewerbsvorteil.
Um die Fairness im Wettkampf zu gewährleisten, legte der Internationale Leichtathletikverband im April 2018 in seinem DSD-Reglement fest: Der Testosteronspiegel bei Frauen mit dieser Genvariante muss sechs Monate vor einem Wettkampf auf einen bestimmten Wert sinken. Diese Regelung focht Semenya an.
Laut Bundesgericht ist die Fairness in einem sportlichen Wettkampf ein legitimes Anliegen und ein zentrales Prinzip des Sports. Das TAS habe das öffentliche Interesse berücksichtigt. Aber auch die privaten Interessen der anderen in der Kategorie «Frauen» laufenden Athletinnen.
Menschenwürde sei nicht verletzt worden
Weiter führt das Bundesgericht aus, dass die Persönlichkeit und Menschenwürde von Semenya nicht verletzt worden sei. Zwar stellten die medizinischen Abklärungen und die allenfalls notwendige medikamentöse Senkung des Testosteronspiegels einen Eingriff ihre körperliche Integrität dar.
Dabei sei jedoch zu beachten, dass dies nicht gegen ihren Willen geschehen könne. Auch stehe es ihr frei, auf die Senkung des Testosteronspiegels zu verzichten.
Semenya gewann an den Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften und weiteren Wettbewerben zahlreiche Goldmedaillen über 400, 800 und 1500 Meter.