Chur möchte nächtliches Alkoholverbot abschaffen
Bald darf man in Chur wieder nach Mitternacht auf öffentlichem Grund Alkohol trinken. Das betroffene Gesetz soll entschärft werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit Mitte 2008 darf man nachts in Chur auf öffentlichem Grund keinen Alkohol trinken.
- Das soll sich nun wieder auf Grund eines Auftrags im Gemeinderat ändern.
- Umgesetzt werden soll er jetzt im Zuge einer Totalrevision des kommunalen Polizeigesetzes.
In Chur soll es wieder erlaubt werden, nach Mitternacht auf öffentlichem Grund Alkohol zu trinken. Im Polizeigesetz soll jener Passus gestrichen werden, mit dem sich die Alpenstadt einst den Ruf einhandelte: Das «strengste Polizeigesetz der Schweiz» zu haben.
Die Churer Stadtregierung teilte am Mittwoch mit, dass sie ein «liberaleres Polizeigesetz in die Vernehmlassung» schicke. Die geplante Aufhebung des nächtlichen Alkoholkonsumverbotes auf öffentlichem Grund zwischen 00.30 und 07.00 Uhr gehe zurück auf einen Auftrag im Gemeinderat.
Gesetz in Chur Mitte 2008 umgesetzt
Der Vorstoss eines BDP-Gemeinderates wurde überwiesen. Umgesetzt werden soll er jetzt im Zuge einer Totalrevision des kommunalen Polizeigesetzes. In Kraft gesetzt worden war das Gesetz mit dem umstrittenen Konsumverbot von Alkohol auf öffentlichem Boden Mitte 2008.
Gestützt auf neues kantonales Recht will die Stadtregierung fortan die Bild- und Tonüberwachung mit Personenidentifikation ermöglichen. Damit seien die Voraussetzungen für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum vorhanden, schrieb sie. Die Vernehmlassung zur Totalrevision dauert bis Ende September.