Der Vergleichsdienst Comparis ist in die Kritik geraten, da trotz Neutralitätsversprechen Anbieter mit bezahlter Partnerschaft bevorzugt wurden.
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Die Website des Vergleichsportals Comparis. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Comparis steht in der Kritik, da gewisse Anbieter auf dem Portal nicht gelistet wurden.
  • Firmen, die keine bezahlte Partnerschaft mit Comparis haben, wurden teils nicht angezeigt.
  • Nun möchte der Vergleichsdienst sein Produktportfolio untersuchen.
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Der Vergleichsdienst Comparis reagiert auf die jüngste Kritik und nimmt das eigene Produkteportfolio gründlich unter die Lupe. Es soll auf das «Kundenversprechen der Neutralitätsgarantie» durchleuchtet werden.

Zuvor hatte der «Tages-Anzeiger» aufgedeckt, dass Comparis bei Kombi-Angeboten für Internet, Festnetz und Handy seinerzeit nur Partner-Unternehmen für Preisvergleiche berücksichtigte.

Comparis ist ein Online-Vergleichsportal.
Comparis verlangt vom Parlament, dass es im Krankenversicherungsgesetz mehr Spielraum für alternative Versicherungsmodelle schafft. (Symbolbild) - keystone

Der Solothurner Anbieter Solnet etwa, der keine bezahlte Partnerschaft eingehen wollte, wurde nicht mehr in den entsprechenden Comparis-Vergleich integriert. Das wurde inzwischen rückgängig gemacht, erklärte der Dienst am Dienstag in einem Communiqué.

Der Vergleichsdienst hält an seiner «Neutralitätsgarantie» fest, dass Angebote und Produkte «unabhängig von einer Zusammenarbeit mit comparis.ch in die Vergleiche aufgenommen» würden.

Comparis: «Markenversprechen wurde nicht eingehalten»

«Das Comparis-Markenversprechen wurde nicht konsequent eingehalten. Das darf nicht sein», liess sich Unternehmensgründer Richard Eisler in der Mitteilung zitieren. Er habe daher den Konzernchef mit einer systematischen Überprüfung aller 25 Produkte mit rund 500 abgebildeten Unternehmen beauftragt.

Ob die Transparenz des Kundenversprechens gewährleistet ist – oder wo Anpassungen nötig sind – wird nun eine externe Prüfung zeigen. Deren Ergebnisse sollen laut der Mitteilung bis Anfang Februar vorliegen.

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