Coronavirus: Auch Geimpfte müssen bei Infizierung in Isolation
Gegen das Coronavirus Geimpfte müssen nicht in Quarantäne, falls sie Kontakt mit einer infizierten Person hatte. Anders sieht es bei einem positiven Test aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Auch vollständig geimpfte Personen müssen hierzulande bei einer Infizierung in Isolation.
- Wer sich impfen lässt, verliert zudem das Recht auf Quarantäne mit Erwerbsersatz.
Über 200 Personen haben sich hierzulande trotz vollständiger Impfung mit dem Coronavirus infiziert. Auch wenn sich in der Schweiz seit Januar fast 500-mal mehr Ungeimpfte angesteckt haben, dürfte diese Zahl künftig noch steigen.
Laut dem Covid-19-Gesetz muss eine doppelt geimpfte Person beim Kontakt mit einer Infizierten nicht in Quarantäne. Doch wie sieht es aus, wenn man sich tatsächlich ansteckt?
Auch gegen Coronavirus Geimpfte müssen in Isolation
Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Anfrage mitteilt, müssen positiv Getestete auch nach dem zweiten Piks in Isolation.
Falls es einen positiven Fall im eigenen Haushalt gibt, gilt jedoch für vollständig Geimpfte weiterhin keine Quarantäne. «Wir empfehlen jedoch, genau auf allfällige Symptome zu achten und sich unbedingt testen zu lassen, wenn solche auftreten», so das BAG.
Kein Erwerbsersatz bei freiwilliger Quarantäne
Zudem haben Geimpfte kein Recht auf Erwerbsersatz, falls sie freiwillig in Quarantäne gehen. Selbst dann nicht, wenn sie direkten Kontakt mit einer infizierten Person hatten.
Und da ohnehin keine Quarantäne angeordnet ist, verlieren Geimpfte das Recht auf «bezahlte» Quarantäne. Laut Covid-19-Gesetz kann der Bundesrat Ausnahmen beschliessen.