Coronavirus: Bundesrat lockert Regeln für Veranstaltungen
Obwohl die Fallzahlen des Coronavirus steigend sind, lockert der Bundesrat in verschiedenen Bereichen. Auch für kleine Veranstaltungen gelten neue Regeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Corona-Fallzahlen entwickeln sich noch immer nicht wie gewünscht.
- Trotzdem hat der Bundesrat heute Mittwoch verschiedene Lockerungen beschlossen.
- Für Veranstaltungen im kleinen Rahmen gelten neue Regeln.
Die aktuelle epidemiologische Situation rund um das Coronavirus hat sich in den letzten Wochen weiter verschlechtert. Noch immer entwickeln sich die Fallzahlen nicht in die gewünschte Richtung.
Auch sind vier der fünf Richtwerte für Öffnungsschritte derzeit eigentlich nicht erfüllt. Dennoch hat der Bundesrat heute Mittwoch kleine Lockerungsschritte beschlossen.
Nebst der heiss diskutierten Terrassen-Öffnung gibt es auch Lockerungen für sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innen- und Aussenräumen.
Coronavirus: Veranstaltungen mit Publikum wieder erlaubt
So dürfen kleine Veranstaltungen im Innenbereich – etwa Kinos, Theater oder Konzerte – mit maximal 50 Besuchern wieder stattfinden. Für Anlässe im Aussenbereich – etwa für Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte – ist die Anzahl auf 100 Personen beschränkt.
Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Darüber hinaus gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Auch jegliche Konsumation ist verboten und von Pausen ist abzusehen.
Keine Fussballspiele im Amateurbereich
Die neusten Öffnungsschritte betreffen unter anderem auch sportliche und kulturelle Aktivitäten, sowie alle anderen Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen. Diese sind grundsätzlich wieder erlaubt.
Im Amateurbereich dürfen wieder bis zu 15 Personen zusammenkommen, auch Wettkämpfe sind unter diesen Voraussetzungen erlaubt. Fussballspiele sind damit aber weiterhin nicht möglich.
Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen, als auch der Abstand eingehalten werden.
Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich nur, wenn eine Maske getragen wird.