Coronavirus: Das sind die Regeln für Weihnachten und Silvester
Der Bundesrat beschloss am Dienstag neue Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Ausnahmen bilden jedoch die Festtage. Das müssen Sie wissen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 12. Dezember gelten schweizweit neue Massnahmen, um das Coronavirus einzudämmen.
- Über die Festtage sind jedoch Ausnahmen vorgesehen.
- Wie diese konkret aussehen, kommuniziert der Bundesrat am Freitag.
Ab diesem Samstag, 12. Dezember, sollen neue, nationale Regeln die noch immer sehr hohen Fallzahlen des Coronavirus bremsen. Der Bundesrat müsse wieder das Heft in die Hand nehmen, wie Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga gestern vor den Medien sagte.
Bundesrat Alain Berset gestand heute gegenüber dem Westschweizer Radio RTS sogar ein, dass der Bundesrat «wahrscheinlich zu optimistisch» gewesen sei. Ab Oktober Grossveranstaltungen wieder zuzulassen, sei «ein Fehler» gewesen.
Für alle Massnahmen, die nun ab Samstag neu gelten sollen, sind aber Lockerungen zwischen dem 24. und 26. Dezember, sowie auch für Silvester und Neujahr vorgesehen. Hier eine Übersicht.
Wie viele Personen dürfen um den Weihnachtsbaum sitzen?
Für private Veranstaltungen ist neu eine Obergrenze von fünf Personen vorgesehen. Hinzu kommt die Regel, dass sich nur zwei Haushalte gleichzeitig treffen dürfen.
Diese Fünf-Personen-Obergrenze soll aber zwischen dem 24. und dem 26. Dezember aufgehoben werden, sowie auch an Silvester. An diesen Daten dürfen sich maximal zehn Personen gleichzeitig treffen.
Wichtig: Kinder sind hier mit eingerechnet. Während Deutschland zwischen dem 23. und 27. Dezember Treffen mit 10 Personen plus Kinder erlaubt, sind es in der Schweiz also 10 inklusive Kinder.
Auf Nachfrage von Nau.ch bestätigt das BAG, dass auch an Weihnachten – unabhängig des Alters – 10 Personen zugelassen sind. Deutschland zählt Kinder unter 15 Jahren nicht dazu.
Auch in Deutschland dürfen sich Personen aus mehreren Haushalten, unabhängig des Verwandtschaftsgrades, treffen. Ansonsten hat auch Bundeskanzlerin Merkel für «normale Zeiten» eine Fünf-Personen-Regel mit der Beschränkung auf zwei Haushalte eingeführt.
Wie steht es um Weihnachts-Gottesdienste in Zeiten des Coronavirus?
Religiöse Feiern wie beispielsweise Gottesdienste dürfen weiterhin stattfinden. Auch Mitternachtsmessen sollen gemäss Alain Berset an Weihnachten möglich sein. Auch für Silvester-Feiern könnte es Ausnahmen geben. Welche das sind, ist aber noch unklar.
Für die Genfer Virologin Isabella Eckerle ergeben die vorgeschlagenen Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus Sinn. Ihre Empfehlung: «Sentimentalität gegen Vernunft tauschen» und im Frühling ein Fest mit der Familie planen.
Bleiben Restaurants oder Läden über Festtage gleich ganz geschlossen?
Ob Restaurants und andere Gastrobetriebe während den Festtagen um 19 Uhr schliessen müssen, wie eigentlich vorgesehen, ist noch unklar. Der Bundesrat hat gestern kommuniziert, dass am Freitag über allfällige Ausnahmen entschieden wird.
Ob Läden länger geöffnet sein dürfen, wurde nicht in Aussicht gestellt.
Sollte sich die Corona-Lage nächste Woche nicht verbessern, hat der Bundesrat weitere drastische Massnahmen in Aussicht gestellt: Die komplette Schliessung der Restaurants und Läden.
In Deutschland steht diese komplette Schliessung bis zum 10. Januar zur Diskussion.