Coronavirus: Diese Kantone haben heute die Massnahmen verschärft
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kantone Jura, Freiburg, Neuenburg und Solothurn verschärfen ihre Massnahmen.
- Im Kanton Zürich wurden keine strengeren Massnahmen gegen das Coronavirus verhängt.
- Der Kanton Bern will um 16.30 Uhr informieren.
Während der Bundesrat frühestens am Mittwoch neue Massnahmen gegen das Coronavirus ergreifen will, haben mehrere Kantone das bereits getan. Nau.ch liefert eine Übersicht zu den am Freitag verkündeten Verschärfungen.
Kanton Basel
Im Kanton Basel-Stadt beschloss das Gesundheitsdepartement eine Sperrstunde zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr, wie es in einer Medienmitteilung schreibt. Betroffen davon sind Bars, Clubs und Restaurants. Die Verschärfungen gelten ab Samstagmittag.
Kanton Jura
Im Jura werden Bars, Clubs und Fitnesscenter für drei Wochen vollständig geschlossen. Zudem sind Treffen mit mehr als 15 Personen in öffentlichen und privaten Räumen verboten.
Auch gilt ein Verbot von Mannschafts- und Kontaktsportarten sowie Chorproben, wie die jurassische Regierung am Freitag mitteilte. Restaurants und Cafés dürfen nur noch bis 22 Uhr geöffnet haben: Es dürfen nicht mehr als vier Personen an einem Tisch sitzen.
Zudem wird die Maskenpflicht ausgeweitet: Neu ist das Tragen einer Maske an Arbeitsplätzen der öffentlichen Verwaltung und von privaten Unternehmen jederzeit obligatorisch. Die Massnahmen gelten heute 17 Uhr und bis zum 15. November.
Kanton Neuenburg
Im Kanton Neuenburg werden ebenfalls Kontaktsportarten verboten sowie Fitnesscenter, Bowlingbahnen, Schwimmbäder und Wellnesscenter geschlossen. Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen in privaten und öffentlichen Räumen werden verboten. Eine Ausnahme gilt für religiöse Zeremonien und Beerdigungen, ebenso gelten andere Ausnahmen von überwiegendem öffentlichen Interesse.
Restaurants und öffentlichen Einrichtungen müssen spätestens um 23 Uhr schliessen. In Gasstätten dürfen maximal vier Personen am selben Tisch sitzen. Mit Ausnahme von Personen, die im selben Haushalt und in derselben Familie leben.
Auch kollektive musikalische Aktivitäten wie Chöre oder Blaskapellen sind nicht mehr möglich. Auf Märkten und Messen gilt Maskenpflicht und jeglicher Konsum ist dort verboten. Die Regelungen treten am Samstag um 23 Uhr in Kraft, wie die Kantonsregierung am Freitag mitteilte.
Kanton Freiburg
Auch der Kanton Freiburg verbietet neu Versammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum. Das gab Gesundheitsdirektorin Anne-Claude Demierre (SP) am Freitag vor den Medien bekannt. Als Beispiele nannte sie Plätze und Spielplätze, Promenaden, Trottoirs und Wege.
Zudem werden Discos, Casinos und Spielsalons geschlossen. Für alle übrigen öffentlichen Gaststätten gilt Sperrstunde 23 Uhr. Maximal vier Personen dürfen im Restaurant am selben Tisch sitzen, es sei denn, die Gäste leben im selben Haushalt.
Die Ausübung von Sportarten mit Körperkontakt wird verboten. Profi-Spiele bleiben erlaubt, doch gilt neu wieder eine Obergrenze von 1000 Zuschauern. Auf Märkten und Messen gilt auch draussen eine Maskenpflicht. An Spitälern und Pflegeheimen werden Besuche streng begrenzt, die Hochschulen sollen Vorlesungen und Gruppenseminare in der Regel im Fernunterricht durchführen.
Alle verschärften Massnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus treten am Freitag um 23 Uhr in Kraft.
Kanton Waadt
Der Kanton Waadt verbietet Grossanlässe von mehr als 1000 Personen und private Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen. Für Bars, Cafés und Restaurants gilt weiterhin Maskenpflicht. Dasselbe gilt für Theater, Konzertsäle, Museen, Bibliotheken und Kinos. Alle diese Lokale müssen spätestens um Mitternacht schliessen.
Die Ausübung von Kontaktsportarten wie Fussball, Hockey, Basketball oder Gesellschaftstanz auf Amateurniveau wird verboten. An den Hochschulen werden Kurse mit einer grossen Zahl von Studierenden ab dem 2. November online durchgeführt.
Die Gemeinden legen fest, inwiefern Märkte stattfinden können. Marktbesucher und Verkäufer müssen Gesichtsmasken tragen. Die neuen Regelungen treten am Sonntag um Mitternacht in Kraft, wie die Kantonsregierung am Freitag mitteilte.
Kanton Genf
Private Treffen von mehr als fünf Personen werden künftig verboten, sowohl in der Öffentlichkeit als auch zuhause. Kinder unter 12 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Ausnahmen gelten, wenn die Personen im gleichen Haushalt leben. Grossanlässe sind wegen des Coronavirus nur noch mit höchstens 1000 Personen erlaubt.
Auch die Regeln für Gasstätten werden strenger: Öffentliche Lokale wie etwa Restaurants müssen um spätestens um 23 Uhr schliessen. Alle Getränke müssen am Tisch bestellt werden. Es sind maximal fünf Personen pro Tisch erlaubt. Ausser es handelt sich dabei um Personen eines gemeinsamen Haushalts oder um Kinder unter zwölf Jahren.
Die Ausübung von Kontakt-, Kampf- und Mannschaftssportarten auf Amateurniveau wird verboten. Freizeiteinrichtungen wie Bowling-, Billard- und Spielsalons müssen schliessen. Auch musikalische Gruppenaktivitäten wie zum Beispiel das Singen in einem Amateurchor werden untersagt.
Die Massnahmen treten diesen Sonntag um Mitternacht in Kraft und werden bis mindestens zum 30. November dauern. Die Regierung sei sich jedoch der Bedeutung der individuellen körperlichen Aktivität bewusst: Der Staatsrat habe deshalb beschlossen, Sportanlagen wie Schwimmbäder und Fitnesszentren unter strikter Einhaltung der Schutzpläne offenzuhalten. Auch Kinos oder Theater dürfen hingegen geöffnet bleiben.
Kanton Solothurn
Auch der Kanton Solothurn reagiert auf die steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus: Grossanlässe mit mehr als 1000 Personen werden per sofort verboten. Das Verbot gilt vorerst bis Ende Januar 2021, wie die Staatskanzlei Solothurn am Freitag mitteilte. Bereits erteilte Bewilligungen für Anlässe mit mehr als 1000 Personen würden widerrufen.
Kanton Luzern
Auch der Kanton Luzern zieht im Kampf gegen das Coronavirus die Schrauben an: Wer am Arbeitsplatz in Innenräumen oder im Auto nicht allein ist, muss neu eine Maske tragen. Ausgenommen sind Personen, die sich alleine im Raum aufhalten oder an Orten arbeiten, an denen der Abstand eingehalten werden kann. Oder an denen Abschrankungen vorhanden sind.
Restaurants, Bars und Clubs müssen von 23 Uhr bis 6 Uhr für das Publikum geschlossen sein. Erotik- und Sexbetriebe dürfen gar nicht mehr öffnen. Schliesslich gilt neu ein Besuchsverbot in Spitälern, Altersheimen und Kurhäusern.
Die Vorschriften treten am Samstag in Kraft, wie die Luzerner Staatskanzlei am Freitag mitteilte.
Kanton Bern
Auch im Kanton Bern sind die täglichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus stark angestiegen. Deshalb werden auch hier Bars und Clubs geschlossen. Restaurants müssen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geschlossen bleiben, es gilt eine Sitzplatz- und Maskenpflicht. Pro Tisch dürfen neu nicht mehr als 4 Personen sitzen
Ausserdem müssen Museen, Kinos, Sport- und Fitnesszentren ebenfalls schliessen. Diese Regelungen gelten ab Freitag um Mitternacht. Auch Messen werden verboten. Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis, für die bereits Verpflichtungen eingegangen wurden, dürfen am Wochenende noch mit mehr als 15 Personen durchgeführt werden.
Kirchen dürfen weiter geöffnet bleiben, auch Beerdigungen sind weiterhin erlaubt. Es herrscht aber Maskenpflicht. Eine Maskenpflicht gelte neu auch unter Lauben und vor öffentlichen Gebäuden.
Auch Wettkämpfe und Trainings in den unteren Ligen werden verboten, Zuschauer sind grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Einzelsportarten mit engem Körperkontakt wie Tanzen oder Boxen sind ebenfalls betroffen.
Die Massnahmen sollen gemäss Berner Regierung vorerst für vier Wochen gelten.
Kanton Zürich
Der bevölkerungsreichste Kanton hat diese Woche am meisten Neuinfektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Dennoch hat der Kanton Zürich keine weiteren Massnahmen beschlossen: Die Zürcher Regierung will stattdessen die Massnahmen des Bundes konsequent umsetzen.
Die einheitlichen Regeln für die ganze Schweiz seien zu begrüssen. Der Kanton Zürich habe bis anhin die strengsten Vorschriften gehabt, aber auch den strengsten Vollzug. Weitere Massnahmen seien zu diesem Zeitpunkt aber nicht sinnvoll.
Die Grossveranstaltungen sollen weiterhin stattfinden können, die Schutzkonzepte werden noch einmal überprüft. Viele Massnahmen wie die Maskenpflicht seien bereits getroffen. Es mache keinen Sinn, alle zwei Wochen die Regeln zu ändern, betont Regierungspräsidentin Silvia Steiner.