Coronavirus: Diese Regeln gelten jetzt für die Skigebiete
Der Bundesrat hat zur Bekämpfung des Coronavirus neue Massnahmen beschlossen. In den Skigebieten gelten verschärfte Regeln und Schutzkonzepte.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat neue Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus getroffen.
- Die Skigebiete sollen in der Schweiz auch über die Feiertage geöffnet bleiben können.
- Bedingung sind aber strenge Schutzkonzepte und einheitliche Kapazitätsbegrenzungen.
Die epidemiologische Lage in der Schweiz bleibt im Zusammenhang mit dem Coronavirus angespannt. Da die Spitäler und deren Personal noch immer stark belastet sind, sollen die die Fallzahlen reduziert werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bundesrat heute neue Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus angekündigt.
Coronavirus: Kantone bleiben für Skigebiete zuständig
Für die Skigebiete bleiben weiterhin die Kantone zuständig. Für den Betrieb gelten aber strenge Voraussetzungen: Die epidemiologische Lage muss den Betrieb erlauben und in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen müssen ausreichende Kapazitäten sichergestellt sein.
Alle Restaurants bleiben selbstverständlich auch in den Skigebieten geschlossen.
«Überlegen Sie sich gut, ob Sie die Zulassung erteilen», mahnte Gesundheitsminister Alain Berset an der heutigen Medienkonferenz. Die Spitäler seien schon jetzt sehr stark ausgelastet, weshalb die Zulassung in den Kantonen kritisch hinterfragt werden müsse.
Auch müssen strenge Schutzkonzepte vorliegen und deren Umsetzung sichergestellt werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf ein Kanton keine Bewilligung erteilen.
Einheitliche Kapazitätsbegrenzungen, Maskenpflicht im Fussgängerbereich
Doch welche Voraussetzungen müssen für eine Bewilligung konkret erfüllt werden? «In allen geschlossenen Transportmitteln, also Zügen, Gondeln und Seilbahnen, dürfen nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Das gilt für Sitzplätze und Stehplätze», heisst es in einer Medienmitteilung des Bundesrats.
Wichtig sei zudem, dass der nötige Abstand zwischen den Personen immer eingehalten werden könne. Die Personenflüsse müssen gemäss dem Bundesrat entsprechend gelenkt werden, insbesondere in den Wartebereichen der Seilbahnstationen und Skilifte.
Darüber hinaus müssen auch die Wintersportorte entsprechende Schutzkonzepte erarbeiten, um die Risiken des grossen Besucheraufkommens zu minimieren. Personenströme in den Skiorten müssen klar gelenkt werden. Zudem soll die Maskentragpflicht auch in belebten Fussgängerbereichen von Wintersportorten gelten.