Coronavirus: Diese Regeln gelten neu beim Familientreffen

Nick Mäder
Nick Mäder

Bern,

Der Bundesrat hat am Mittwoch die ersten Lockerungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus bekannt gegeben. Auch für private Treffen gelten neue Regeln.

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Alain Berset, Bundesrat und Gesundheitsminister der Schweiz, legt kurz vor Beginn einer Pressekonferenz zum Coronavirus seinen Mund-Nasen-Schutz ab. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will langsam und vorsichtig aus dem Lockdown heraus.
  • In einem ersten Schritt werden nur Aktivitäten mit geringem Infektionsrisiko zugelassen.
  • Im Freien sind private Treffen mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt.

Der Bundesrat trotzt dem Druck der Kantone und bleibt hart: Im ersten Lockerungsschritt sind nur Aktivitäten mit «geringem Ansteckungsrisiko» erlaubt. Die vorsichtige Vorgehensweise wird vom Bundesrat mit den neuen Varianten des Coronavirus begründet.

Konkret dürfen Läden, Museen und Zoos ihre Türen ab nächster Woche wieder öffnen. Alle Beizen und Bars bleiben hingegen bis mindestens am 22. März geschlossen.

Coronavirus: Schrittweise Öffnung

Die epidemiologische Lage bleibe wegen den neuen Virusvarianten fragil, mahnt der Bundesrat. Deshalb wurde eine vorsichtige, schrittweise Öffnung beschlossen.

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Coronavirus: Der Bundesrat hat am Mittwoch die ersten Lockerungsschritte bekannt gegeben. - keystone

Der erste Öffnungsschritt ab dem 1. März beinhaltet im Wesentlichen Aktivitäten, bei welchen Maske und Abstand gewährleistet werden können. Ausserdem dürfen nach wie vor nur wenig Personen zusammenkommen und die Kontakte müssen im Freien erfolgen.

Bis zu 15 Personen im Freien

An privaten Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis im Innern dürfen weiterhin maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden weiterhin auch zu dieser Anzahl gezählt.

Was halten Sie von den geplanten Lockerungen des Bundesrats?

Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt. Auch hier werden Kinder mitgezählt.

Verboten bleiben hingegen Vereins- oder Gemeindeanlässe, da dies keine spontanen Treffen sind und nicht als private Veranstaltung gelten. Neu sind ab 1. März aber Treffen etablierter Selbsthilfegruppen in den Bereichen der Suchtbekämpfung und der psychischen Gesundheit erlaubt. Dort dürfen sich bis zu zehn Personen treffen.

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