Der Bundesrat will mit schärferen Massnahmen das Coronavirus im Zaum halten. Doch was geschieht, wenn sich jemand nicht an die Verordnung halten sollte?
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Um Mitternacht ist fertig, dann müssen Clubs, Restaurants und Bars ihre Gäste vor die Tür stellen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat beschliesst den Lockdown.
  • Restaurants und Bars müssen nun ganz schliessen.
  • Welche Folgen hat ein Verstoss gegen die neu erlassenen Massnahmen?
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Bereits seit letzten Freitag gilt ein Verbot für Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden. Dieses wurde vom Bundesrat erlassen, um die Ansteckungszahl mit dem Coronavirus im Zaum zu halten. Heute Montag wurde die Verordnung weiter verschärft.

Der Bundesrat beschliesst den Lockdown. Damit müssen Bars und Restaurants nun gänzlich schliessen. Doch was passiert, wenn sich jemand nicht daran halten sollte?

«Verstoss gegen das Bundesgesetz»

Wie die Kantonspolizei Bern auf Anfrage mitteilt, sei es ihr Ziel, die Verordnungen des Bundesrates durchzusetzen. Im Vordergrund stehe dabei der Schutz von Risikopatienten. Dazu müsse die Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich eingedämmt werden. Ein Verstoss gegen die neue Verordnung hat somit weitreichende Folgen.

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Das Coronavirus zwingt Beizen und Bars ihre Gästezahl einzuschränken. - Keystone

«Personen, die sich nicht an die Vorgaben halten, können grundsätzlich wegen Verstosses gegen das Bundesgesetz verzeigt werden.» Dies ist laut Ramona Mock, Mediensprecherin bei der Kantonspolizei Bern, eine mögliche Konsequenz beim Verstoss gegen die Auflagen.

Eine Verzeigung könnte auch Wirte betreffen, welche mehr als 50 Personen in ihrem Lokal bedienen. Mit der verschärften Massnahme, welche Lokale ganz zur Schliessung verpflichtet, würde dies das Widersetzen ebenso treffen.

Genauso betroffen davon sind Bars, Clubs, Theater und Museen. «Schliesslich muss aber jeder Einzelfall situativ beurteilt werden», so Ramona Mock.

Busse von bis zu 10'000 Franken

«Bei einem Verstoss gegen die Verordnung kann gemäss Strafgesetzbuch eine Busse von maximal 10'000 Franken verhängt werden.» Dies erklärt Veronica Kuonen-Martin, Rechtsanwältin bei der Kanzlei Hirni-Kuonen, auf Anfrage von Nau.ch.

Mit einer Freiheitsstrafe sei derzeit nicht zu rechnen, da sich die Verordnung auf den Artikel 40 des Epidemiegesetzes stützt. Dieser wiederum bezieht sich bei Widerhandlungen auf das Strafgesetzbuch und den darin definierten Bussen-Katalog.

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Die Plaza Mayor in der Altstadt Madrids ist leer. Spanien erliess mit seiner Verordnung gegen das Coronavirus auch noch einen entsprechenden Sanktions-Katalog. - Keystone

Ganz anders sieht es in Spanien aus. Dort wurde gleichzeitig mit der Verordnung ein entsprechender Sanktions-Katalog erlassen, wie Veronica Kuonen-Martin erklärt. Dies bedeutet konkret, dass bei Nichteinhalten der Vorschriften mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden muss.

«In Spanien zeigt diese Massnahme bereits Wirkung. Die Menschen sind sensibilisiert und wissen, was ihnen bei einem Verstoss drohen kann», so die Rechtsanwältin.

Wird der Bundesrat das Strafmass wegen Coronavirus anpassen?

Kuonen-Martin kann sich gut vorstellen, dass der Bundesrat hierzulande ebenfalls einen solchen Schritt gehen wird. «Der Bevölkerung könnte dadurch der Ernst der Lage klar werden».

Wenn die Sanktionen bei einem Verstoss klar deklariert wären, dann stelle dies in gewisser Weise ein Druckmittel dar. Die Hemmung für Widerhandlungen würden zunehmen, dadurch dass ein klares Strafmass bekannt wäre.

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