Coronavirus: Erhalten Kunden Ticketpreis für abgesagte Events?
Wegen der Coronavirus-Epidemie sind Veranstaltungen mit über 1000 Personen verboten. Unklar ist, ob Kunden ihr Geld für bereits gekaufte Tickets zurückerhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Wegen des Coronavirus werden grössere Veranstaltungen abgesagt.
- Der Konsumentenschutz fordert, dass Kunden das Geld für ihre Tickets zurückbekommen.
- Rechtlich ist der Bund nicht dazu verpflichtet.
Das Coronavirus hat die Schweiz im Griff. Und jetzt greift der Bundesrat durch. Bis Mitte März verbietet er alle Anlässe mit mehr als 1000 Personen. Davon betroffen sind etwa Konzerte, Eishockey- oder Fussballspiele.
Das bedeutet: Personen, die ihr Ticket bereits gekauft haben, können ihre Veranstaltung nicht besuchen. Das Ticket ist heute morgen ungültig geworden. Und sie müssen schauen, was sie nun zurückerhalten.
Die Stiftung Konsumentenschutz fordert, dass die Veranstalter sich kulant zeigen, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Bereits gekaufte Tickets sollen den Konsumenten zurückerstattet werden, verlangt sie.
Bundesrat beruft sich auf Epidemiegesetz
Der Bundesrat machte heute Freitagmorgen, als er die Stufe «besondere Lage» verkündete, aber klar: Gemäss Epidemiengesetz hat der Bund keine Verantwortung für wirtschaftlichen Schäden. Es gebe aber eine Härtefallklausel für besonders betroffene Personen.
Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, appelliert an die Veranstalter. Diese müssten nun Hand bieten zu Lösungen, welche nicht ausschliesslich zulasten der Konsumenten gehen. «Es kann nicht sein, dass die Konsumentinnen und Konsumenten alleine für den Schaden geradestehen müssen».
Konsumentenschützerin fordert Geld zurück
Und sie nimmt den Bundesrat in die Pflicht: «Falls die Veranstalter den Konsumenten nicht entgegenkommen, muss der Bund dafür sorgen, dass Lösungen gefunden werden, welche den Schaden nicht einzig den Konsumentinnen und Konsumenten aufbürdet.»
Die betroffenen Konsumenten können sich beim Konsumentenschutz unter [email protected], Stichwort «Ticketrückerstattung», melden, falls der Veranstalter nicht Hand bietet zu kulanten Lösungen.
Er werde zudem Veranstalter anschreiben und sie auffordern, Konsumenten die Ausgaben zurückzuerstatten, schreibt der Konsumentenschutz.