Coronavirus: Gericht bestätigt Berufsverbot für Skeptiker-Arzt
Das Wichtigste in Kürze
- Im September enthüllte Nau.ch den Fall des Skeptiker-Arztes Andreas Heisler.
- Aufgrund mehrerer Verstösse entzog ihm der Kanton im Februar die Zulassung.
- Das vorsorgliche Arbeitsverbot wurde nun vom Luzerner Kantonsgericht bestätigt.
Herber Rückschlag für den Luzerner Skeptiker-Arzt Andreas Heisler. Das Luzerner Kantonsgericht bestätigt den Entzug seiner Berufsbewilligung. Gegen diese hatte Heisler Beschwerde eingereicht.
Maskenverzicht, Demo-Auftritte und Gerüchte über Impftote
Über ein halbes Jahr ist es her, seit sich ein Luzerner Arzt schweizweit einen Namen gemacht hatte. Wie Nau.ch enthüllt hatte, verlor der Facharzt Andreas Heisler seine ganze Praxis-Belegschaft.
Denn Heisler war mehrmals an Demonstrationen gegen die Massnahmen gegen das Coronavirus aufgetreten. Und hatte sich mit Masken-Dispensen einen Namen gemacht, die er ohne persönliche Konsultation ausgestellt hatte. Zudem verzichtete er in der Praxis auf das Maskentragen.
In der Folge kündigte das gesamte Team. «Sie werfen mir vor, die Politik in die Praxis geholt zu haben», sagte Heisler damals zu Nau.ch.
Doch nach wenigen Wochen fand der Arzt neues Personal – aus der Sache gelernt zu haben schien er nicht. So verbreitete er das Gerücht, dass die Impfung gegen das Coronavirus zum Tod eines 91-Jährigen geführt habe.
Die Luzerner Gesundheitsdirektion war längst hellhörig, prüfte über Wochen entsprechende Sanktionen. Im Februar griff der Kanton durch und entzog dem Mediziner die Berufsbewilligung. Daraufhin gingen in der Stadt Luzern über 300 Menschen aus Solidarität auf die Strasse.
Heisler kündete Widerstand an und reichte Beschwerde beim Luzerner Kantonsgericht ein, vergebens.
Mit Verstoss gegen Regeln zum Schutz vor Coronavirus die Klienten gefährdet
Wie dieses heute mitteilt, wurde die Beschwerden gegen den vorsorglichen Entzug der Berufsausübungsbewilligung abgewiesen. Der Kanton hat demnach zu Recht ein Berufsverbot ausgesprochen, schreibt das Gericht im Urteil, dass Nau.ch vorliegt.
Das Gericht geht davon aus, dass Heisler mit dem Verstoss gegen Hygienemassnahmen die Gesundheit der Klientinnen und Klienten gefährdet habe. Das Interesse an einem wirksamen Publikumsschutz ist gemäss dem Kantonsgericht hoch zu gewichten.
Der Arzt wird in seiner beruflichen Entfaltung zwar eingeschränkt, schreibt das Gericht. Auch dürfte der Einnahmeausfall beträchtlich sein.
Doch Heisler hätte mehrere Male die Gelegenheit gehabt, die beanstandeten Mängel zu beheben. Das Urteil des Kantonsgerichts ist nichts rechtskräftig. Als letzte Instanz kann noch das Bundesgericht darüber entscheiden, falls der Arzt die Beschwerde weiterzieht.