Coronavirus: Masken-Verweigerin muss noch mehr zahlen
Eine Maskenverweigerin wehrte sich vor dem Kreisgericht in St. Gallen gegen eine Busse der SBB-Transportpolizei. Jetzt wird es für sie noch teurer.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau in St. Gallen wurde wegen Maskenverweigerung im Zug gebüsst.
- Sie machte gesundheitliche Probleme geltend, konnte jedoch kein Attest vorweisen.
- Die 52-Jährige erhob Einsprache, weshalb der Fall nun vom Einzelrichter behandelt wurde.
Eine Maskenverweigerin wehrte sich vor dem Kreisgericht in St. Gallen gegen eine 200-Franken-Busse der SBB-Transportpolizei. Sie feierte einen Teil-Erfolg – musste aber schliesslich noch mehr bezahlen. Doch alles auf Anfang..
Im Februar dieses Jahres war die 52-Jährige ohne Gesichtsmaske in einem Zug von St. Gallen nach Herisau AR unterwegs. Als sie von der SBB-Transportpolizei kontrolliert wurde, weigerte sie sich einen Hals- und Nasenschutz überzuziehen. Laut dem «Tagblatt» machte sie geltend, dass sie mit Maske keine Luft bekommen würde.
Eine entsprechendes Arztzeugnis konnte sie jedoch nicht vorweisen. Ihre Erklärung: Sie habe trotz Anfrage bei der Hausärztin keines erhalten. So ist es im Strafbefehl der Transportpolizei festgehalten. Die Frau erhob Einsprache gegen die Busse, weshalb die Sache vor dem Kreisgericht ausgehandelt wurde.
Hausärztin: «So einen Scheiss mache ich nicht mit»
Dem Einzelrichter versuchte die Frau am Donnerstag erklären, warum sie keine Maske tragen könne. So soll es ihr während eines Praktikums in einer Pflegeeinrichtung damit immer schlechter gegangen sein. Sie habe unter grosser Atemnot gelitten und im ganzen Körper Entzündungen bekommen. Oft haben sie pausieren müssen, da sie totale Blackouts und Ohnmachtsgefühle erlitten habe.
Die Frau, die auch im Gerichtssaal keine Maske trug, erklärte laut dem «Tagblatt» weiter, wie sie voller Panik zu ihrer Hausärztin gegangen sei, da sie das Gefühl hatte, sie leide unter Demenz. Die Hausärztin habe ihr ein Attest verweigert mit den Worten: «Solch einen Scheiss mache ich nicht mit.»
Zum Schluss merkte die Frau noch an, dass die Maskenverweigerung auch religiöse Gründe habe, wobei die gesundheitlichen Probleme eindeutig im Vordergrund stünden.
Einzelrichter senkt Busse und teilt Verfahrenskosten
Der Einzelrichter riet der Frau dringend, sich erneut um ein Attest zu bemühen, falls sie die Maske aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich nicht tragen könne. Das Missachten der Maskenpflicht sei eine Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung und es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie erneut gebüsst werde.
Der Einzelrichter zeigte offenbar ein gewisses Verständnis für die Maskenverweigerin und senkte die Busse auf 150 Franken. Sie muss jedoch die Verfahrenskosten von 1150 Franken zur Hälfte übernehmen, die andere Hälfte übernehme der Staat.
Für die Masken-Verweigerin hatte sich die Einsprache also überhaupt nicht gelohnt: Aus einer 200-Franken-Busse entstanden Kosten von 1300 Franken.