Coronavirus: Quarantäne-Regeln auf dem Prüfstand
Nur fünf statt zehn Tage in Quarantäne, oder gleich ganz abschaffen? Die Regeln nach Kontakt mit einer Corona-positiven Person könnten sich bald ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Quarantäne-Regeln in der Schweiz werden von Experten auf den Prüfstand gestellt.
- Epidemiologe Salathé kann sich die Abschaffung vorstellen, wenn Schnelltests negativ sind.
- Natalie Rickli spricht sich für eine Halbierung der Quarantäne-Dauer auf fünf Tage aus.
Was tun, wenn man Kontakt mit einer Person hatte, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde? Aktuell muss man zehn Tage in Quarantäne. Doch Experten und Politiker hierzulande bringen nun auch andere Möglichkeiten ins Spiel.
Es mehren sich die Stimmen, die eine Verkürzung der Quarantäne-Dauer oder eine völlige Abschaffung der Isolation nach einem Kontakt mit dem Coronavirus fordern.
Fünf statt zehn Tage Quarantäne
Weil immer mehr Personen wegen der rasant steigenden Zahl von Neuinfektionen in Quarantäne müssen, fordert die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli in der «NZZ am Sonntag», eine Verkürzung der Isolationszeit von zehn auf fünf Tage.
Der Präsident der Kantonsärzte, Kurt Hauri, zeigt Verständnis für diese Forderung. Als Grund nennt er Hinweise, dass mit Omikron infizierte Personen weniger lange infektiös sind. Die Diskussionen im Bundesrat zielen in die gleiche Richtung.
Auch der Berner Gesundheitheitsdirektor Pierre-Alain Schnegg sagte gegenüber dem Westschweizer Radio RTS am Samstagabend, dass die Reduktion auf fünf Tage schnell kommen müsse. Er hoffe sehr, dass das schon nächste Woche der Fall sein könne. «Danach wäre es gut, über die Abschaffung der Quarantänepflicht zu diskutieren», sagte Schnegg.
Coronavirus Schnelltests für Kontaktpersonen
Unter gewissen Voraussetzungen könnte sich der Epidemiologe Marcel Salathé gar eine Abschaffung der Quarantänepflicht vorstellen. Er schlägt laut «SonntagsZeitung» vor, dass jede Person, die Kontakt mit einem Infizierten gehabt habe, zehn Schnelltests erhalten sollte. Die Person müsse sich dann täglich testen.
Solange der Test negativ sei, könne die betroffene Person mit vorsichtigem Verhalten auch wieder ihrer Arbeit nachgehen. Salathé räumte ein, dass es mit diesem Vorgehen ein Restrisiko gebe. In Anbetracht der grossen Ausfälle wegen der Coronawelle sei dies jedoch vertretbar. Für eine verkürzte Quarantänepflicht spricht sich auch Economiesuisse aus.