Coronavirus: Regel-Chaos um Strassenmusiker
Seit Monaten sind die Konzertbühnen wegen des Coronavirus leer. Strassenmusiker hingegen trifft man immer wieder an. Doch was ist erlaubt und was nicht?
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Strassenmusiker lockte nach Ladenschluss am Berner Bahnhof viele Zuhörer an.
- Damit bewegt er sich in einer Grauzone.
- Denn ob dies in der aktuellen Corona-Lage erlaubt ist, hängt von diversen Faktoren ab.
Vor der Corona-Pandemie sah man sie in Bern, Zürich oder Luzern an vielen belebten Orten: Strassenmusiker. Mit dem Ausbreiten des Coronavirus verschwanden sie zunehmend, denn das Publikum blieb wegen des Lockdowns zu Hause.
Mit den Lockerungen kehren aber auch sie langsam wieder zurück. So wie am Samstag vor einer Woche in Bern. Es ist kurz nach 17 Uhr, die Läden haben gerade geschlossen. Viele Menschen trudeln beim Bahnhof Bern ein, um das Tram oder den Zug nach Hause zu erwischen.
Ein Video zeigt: Ein Strassenmusiker hat sich neben der Treppe unter dem Baldachin eingerichtet. Mit seiner Musik zieht er viele Menschen an, diese stehen im Halbkreis um ihn herum, Masken tragen nur die wenigsten.
Bern setzt auf Dialog
Ist das noch coronakonform? Nau.ch hat bei der Kantonspolizei Bern nachgefragt.
Wie Mediensprecherin Lena Zurbuchen festhält, seien im nichtprofessionellen Bereich Aufführungen vor Publikum gemäss der Covid-19-Verordnung grundsätzlich verboten. Sie ergänzt: «Wo wir entsprechende Feststellungen betreffend Strassenmusikern machen oder Hinweise aus der Bevölkerung erhalten, gehen wir diesen grundsätzlich nach.»
Dabei werde der Dialog gesucht und «wo nötig werden Bussen ausgesprochen oder Anzeigen in Aussicht gestellt».
Zum konkreten Video des Strassenmusikers unter dem Berner Baldachin kann sich die Kantonspolizei Bern nicht äussern.
Bedeutet dies nun, dass sich Zuhörer und Musiker strafbar gemacht haben? Nicht unbedingt.
Basel: Coronavirus verkompliziert Regeln
Ob der Auftritt verboten ist oder nicht, hängt auch davon ab, ob der Musiker den Grossteil seines Geldes damit verdient. Dann gilt er nämlich als professioneller Strassenmusiker.
Wie Stephan Gassmann, Verantwortlicher Schutzkonzepte im Gesundheitsdepartement Basel-Stadt, erklärt: «Ein professioneller Strassenmusiker darf vor Publikum auftreten.» Dies nachzuweisen, dürfte sich aber als äusserst schwierig herausstellen.
Tritt ein Strassenmusiker auf, muss er ausserdem so einiges beachten. Gassmann führt aus: «Er muss ein Schutzkonzept erstellen und beim Vortragen den Abstand von mindestens 2,5 Meter zum Publikum einhalten.»
Und: Treten mehrere professionelle Musikerinnen und Musiker gemeinsam auf, «darf nur eine Person von diesen singen». Die Musizierenden müssten ausserdem sicherstellen, «dass sich beim Publikum nicht mehr als 15 Personen ansammeln».
Einfach klingt anders. Das Coronavirus verkompliziert nicht nur das Trinken und Rauchen auf Terrassen, sondern auch das Musizieren auf den Schweizer Strassen.
Musizieren in vorgegebenen Zonen
In anderen Städten ist das Musizieren auf den Strassen aktuell in vorgegeben Zonen erlaubt. So etwa in Zürich. «Solange die allgemeinen Corona-Vorschriften eingehalten werden», erklärt Pascal Siegenthaler von der Stadtpolizei Zürich.
In Luzern darf ebenfalls auf den Strassen musiziert werden. Dies, wenn die einschlägigen und bekannten Regeln eingehalten werden, erklärt Mario Lütolf, Leiter Stadtraum und Veranstaltungen.