Coronavirus: Schweiz hat bisher keine Impfschäden anerkannt
Wegen Schäden durch die Impfung gegen das Coronavirus fordern in der Schweiz rund 260 Personen eine Entschädigung – und treffen beim BAG auf Schweigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Rund 260 Personen in der Schweiz verlangen eine Entschädigung wegen Impfschäden.
- Anders als in Deutschland wurde hierzulande noch kein einziges Gesuch genehmigt.
- Betroffene stossen beim zuständigen Bundesamt auf Schweigen.
In der Pandemie hat die Impfung zu einer entscheidenden Wende beigetragen. Millionen Menschen wurden damit vor dem Coronavirus geschützt. In seltenen Fällen sind die Begleiterscheinungen aber geblieben – und führten zu einem langen Leidensweg.
Das Gesetz sieht vor, dass Betroffene eine Entschädigung einfordern können. Wegen schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben in der Schweiz rund 260 Personen ein solches Gesuch eingereicht. Anders als in anderen Ländern wurde hierzulande jedoch bislang keines genehmigt.
Langes Warten auf Anerkennung
«Die Betroffenen befinden sich nicht in einer Situation, in der sie über ihre gesamte Energie und ihre gesamten Kräfte verfügen. Und dieses Abwarten, diese Ungewissheit macht ihre Situation nicht erträglicher», sagt SRF-Wissenschaftsredaktorin Cathrin Caprez in der gestrigen «Tagesschau».
Die Abklärungen seien anspruchsvoll, sagte Simon Ming, Sprecher des zuständigen Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bereits im Februar gegenüber den Tamedia-Zeitungen.
Damals lagen rund ein Dutzend Gesuche zur Prüfung vor. Mittlerweile hat sich die Zahl mehr als verdoppelt: Wie das BAG gegenüber SRF mitteilt, befinden sich aktuell noch knapp 40 Gesuche in Bearbeitung.
«In der Schweiz können noch keine Aussagen zur Anerkennungsquote gemacht werden», heisst es seitens der Behörde weiter. «Es ist davon auszugehen, dass in einigen Fällen eine Entschädigung erfolgen wird.» Der Zeitpunkt bleibt aber unklar.
Doch weshalb wurde in der Schweiz bisher noch kein einziger Fall anerkannt? «Das wüssten wir von der Wissenschaftsredaktion auch gerne genauer», so Caprez. «Aber da treffen wir seitens der Behörden wirklich auf eine doch recht dicke Wand des Schweigens. Und leider ist dies auch das, was uns die Betroffenen erzählen.»
Schweiz hinkt hinterher
Das Epidemien-Gesetz von 2016 sieht einen Anspruch auf Entschädigung vor, wenn die Impfung auf Empfehlung der Behörden erfolgt. Zudem müssen die Beschwerden einen gewissen Schweregrad erreichen, respektive über übliche Nebenwirkungen hinausgehen.
Allerdings dürfen die erlittenen Schäden nicht bereits durch Dritte wie Versicherer oder Impfstoffhersteller gedeckt worden sein.
Ähnlich sieht es in den Nachbarländern aus. Seit kurzem liegen die aktuellsten Zahlen aus Deutschland vor: Landesweit sind bisher knapp 9000 Anträge zur Anerkennung eines Corona-Impfschadens eingegangen. Rund elf Prozent davon wurden genehmigt.
Der Blick nach Deutschland erstaune, sagt Caprez. Denn: Zum einen seien sie mit der Bearbeitung der Anträge deutlich weiter fortgeschritten als die Schweiz. «Und zum anderen ist da ein deutlich anderer Kommunikationsstil.»