Coronavirus: Schweizer Spitäler führen Maskenpflicht wieder ein
Die Insel Gruppe und das Universitätsspital Zürich reagieren auf steigende Fälle des Coronavirus und führen erneut die Maskenpflicht ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Einige Schweizer Spitäler reagieren mit Maskenpflicht auf die steigenden Covid-19-Fälle.
- Diese gilt insbesondere beim Patientenkontakt.
- Andere wiederum zeigen Zurückhaltung und evaluieren die Situation regelmässig.
«Wir steuern auf eine der höchsten Covid-Wellen jemals zu», warnte Mikrobiologe Ulrich Elling auf X.
Jetzt handeln erste Schweizer Spitäler: Im Universitätsspital Zürich wurde per gestern Montag die Maskenpflicht im direkten Patientenkontakt eingeführt. Dasselbe gelte bei respiratorischen Symptomen bis 24 Stunden nach Abklingen, wie es auf Anfrage beim USZ heisst.
Patienten müssen somit in Wartebereichen eine chirurgische Maske tragen. Dies gilt auch für Besucher, die darüber hinaus im Patientenzimmer eine Maske tragen müssen.
Auch die Insel Gruppe führt per heute, 28. November, wieder eine Maskenpflicht beim Kontakt mit Patienten ein, erklärt die Spital-Gruppe auf Anfrage. Es gelten dieselben Regelungen wie beim Universitätsspital Zürich.
Coronavirus: Zahlen als Begründung für neue Regeln
Begründet wird die Wiedereinführung der Maskenpflicht mit den steigenden Corona-Zahlen: «Aktuell zirkuliert Covid-19 sehr stark in der Bevölkerung. Gemäss Abwasserdaten im Bereich der höchsten Welle im letzten Winter», erklärt die Insel-Gruppe. Aktuell würden rund 70 Patienten mit Corona stationär behandelt.
Auch das Universitätsspital Zürich begründet die Regelung mit den aktuellen Covid-Zahlen: «Gemessen am Abwasser-Screening und an den Corona-Tests haben wir das Niveau der Welle von Anfang 2022 erreicht.»
Andere Spitäler zurückhaltend mit Maskenpflicht
Andere Spitäler sehen jedoch von einer Maskenpflich ab. Zumindest jetzt noch. So schreibt etwa das Kantonsspital Aarau: «Ein Maskenobligatorium für Besuchende und Mitarbeitende beim Patientenkontakt wird regelmässig evaluiert, gilt zurzeit aber noch nicht.»
Massgebend für den Entscheid seien Fallzahlen in der Bevölkerung, personelle Ressourcen, Betten-Reserve sowie die Übertragungen im Spital. Grundsätzlich gelte aber: «Alle Personen mit respiratorischen Symptomen sollen möglichst auf Besuche verzichten.»
Symptomatische Mitarbeitende müssten grundsätzlich eine Maske tragen.
Dasselbe gilt im Kantonsspital St. Gallen und im Luzerner Kantonsspital. Letzteres lässt verlauten, dass keine generelle Maskenpflicht gelte, man die Situation aber beobachte und wenn nötig Massnahmen ergreife.
Bei der Hirslanden-Gruppe gilt nebst der symptombedingten eine generelle Maskenpflicht auf der Krebsstation.