Coronavirus: So kann man Masken von Steuern abziehen

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Bern,

Die tägliche Maske im ÖV geht ins Geld. Jetzt bestätigt die Steuerverwaltung: Die vom Coronavirus verursachten Kosten sind – theoretisch – abziehbar.

Bahnhof Maskenpflicht ÖV Coronavirus
Pendler mit Atemschutzmasken im Hauptbahnhof Zürich, aufgenommen am Montag, 6. Juli 2020. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit im ÖV die Maskenpflicht gilt, werden Gratismasken für Pendler gefordert.
  • Das bleibt vorderhand aber die Ausnahme.
  • Hingegen wäre es erlaubt, die Masken von den Steuern abzuziehen, erläutert der Bund.

Verbrauchsmaterial, Wegwerfartikel, aber mittlerweile zum x-fachen Preis der Vor-Pandemie-Zeiten gehandelt: die Atemschutzmaske. Seit Montag ist sie im ÖV Pflicht und soll bei unbewussten Trägern des Coronavirus die Speicheltröpfchen von den Mitreisenden fernhalten. Nicht nur Menschen mit knappem Budget überlegen sich, ob sie die Masken wirklich selbst bezahlen sollen.

Gratismasken Maskenpflicht Coronavirus
Eine Mitarbeiterin der Basler Verkehrs-Betriebe BVB verteilt Schutzmasken gegen das Coronavirus am Bahnhof SBB in Basel, am Montag, 6. Juli 2020. Während der Pandemie hatte aggresives Verha - Keystone

Gratismasken werden zwar von Gewerkschaften gefordert und Hilfsorganisationen verteilen ein paar Tausend an Bedürftige. Von offizieller Seite gibt es indes trotz Coronavirus keine Geschenke: Verteilaktionen an Bahnhöfen sollen die Ausnahme bleiben. Aber da wäre ja noch die Steuererklärung vom nächsten Jahr: An diese sollte man bereits jetzt einen Gedanken verschwenden.

Kein Fahrtkosten-Aufschlag wegen Coronavirus

Keine Angst: Es sind schöne Gedanken. Denn es geht um Abzüge. Die Pflichtmaske ist ja so etwas wie ein verlängerter Bestandteil des ÖV-Billetts. Denn ohne Maske entfällt die Transportpflicht von SBB, Postauto und Co.

Steuererklärung Baselland Abzüge Berufsauslagen
Seite 4 der Steuererklärung des Kantons Baselland mit Beispielangaben zu den Abzügen wegen Berufsauslagen. - baselland.ch / Nau.ch

Darf man also die Kosten von immerhin über 30 Franken pro Person und Monat aufs Abonnement draufrechnen? Leider nein, sagt Patrick Teuscher, Mediensprecher der Eidgenössischen Steuerverwaltung. «Bei den Schutzmasken handelt es sich nicht um Fahrkosten im eigentlichen Sinne.» Auch eine Sonderregelung in Zeiten des Coronavirus für alle Pendler ist offenbar ausgeschlossen: «Die Pauschale von 700 Franken kann nicht angepasst werden.»

Rubrik für Abzug der Maskenkosten

Aber Teuscher lässt eine Hintertür offen: «Schutzmasken sind – wenn schon – als ‹übrige Berufskosten› zu behandeln.» Zwar wehren sich die Steuerämter in dieser Rubrik nach Kräften. Nicht, dass in dieser Rubrik etwa privat mitgenutzte Computer, privat verwendbare Berufskleider oder Arbeitszimmer in Privatwohnungen angerechnet werden. Aber theoretisch könnten hier die Maskenkosten eine Steuerersparnis bewirken.

Postauto Maskenpflicht Coronavirus
Eine Gruppe Wanderer wartet auf das Postauto bei der Haltestelle Sagendorf in Emmetten im Kanton Nidwalden am zweiten Tag der Schutzmaskenpflicht im öffentlichen Verkehr. - Keystone

Allerdings gilt auch hier eine Pauschale: drei Prozent des Nettolohns, mindestens 2'000 und höchstens 4'000 Franken. Für die Kantonssteuern gibt es unterschiedliche Regelungen. Aber haben wir nicht alle fürs Homeoffice einen Laptop, Drucker und Noise-Cancelling-Kopfhörer angeschafft?

Wer zwischen 65'000 und 130'000 Franken Nettolohn ausweist und genügend andere Berufsauslagen hatte, könnte profitieren. Etwa 180 Franken mehr Abzug pro Person – vorausgesetzt, die Maskenpflicht dauert bis Ende Dezember.

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