Coronavirus: So verteilen die Kantone die Schulnoten
Das Wichtigste in Kürze
- In den Zeugnissen wird der Schulunterbruch wegen des Coronavirus vermerkt.
- Einzelne Kantone benoten nur das erste Semester, andere geben ein Jahreszeugnis heraus.
- Auch der Übertritt in die Oberstufe wird unterschiedlich gehandhabt.
26 Kantone, das heisst auch 26 verschiedene Schulsysteme. Und das wiederum heisst 26 verschiedene Arten, wie in der Schule mit der Corona-Krise umgegangen wird. Nach einer Woche zurück in der Schule zeigen sich frappante Unterschiede.
Ein Beispiel: Die Schulnoten. Dies zeigt ein Vergleich der Primarschulen in Deutschschweizer Kantonen.
In den Kantonen Appenzell-Innerrhoden, Schaffhausen, Zug und Zürich werden etwa im zweiten Semester auf Noten verzichtet. In anderen Kantonen hingegen setzt man auf eine Jahresnote.
Hinweis im Zeugnis auf Verbot für Präsenzunterricht
In Glarus wird das Jahreszeugnis etwa auf die Gesamtleistung des ganzen Schuljahres abgestützt. Zudem wird es mit dem Hinweis versehen, dass im zweiten Semester nur eingeschränkt Präsenzunterricht stattgefunden hat. So soll auch verhindert werden, dass Schüler durch eine Prüfungsflut im Frühjahr überfordert werden.
Auch im Kanton Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, Schwyz, Thurgau und Solothurn werden mit einem Covid-19-Hinweis Jahreszeugnisse vergeben. Dies auf Grundlage des Schulunterrichts zwischen August und dem 14. März und dem Zeitraum 11. Mai bis Ende Schuljahr.
Im Kanton Luzern werden aber lediglich für die Fächer Deutsch, Mathematik und Natur/Mensch/Gesellschaft Noten verteilt.
In den beiden Basel hingegen ist das Schuljahr bis zum 14. März Zeugnis-relevant.
Coronavirus: In Uri kann man Note nur noch verbessern
Uri geht einen eigenen Weg. Dort werden Ende des zweiten Semesters vollwertige Zeugnisse ausgestellt. Als Basis dafür dienen die Noten aus dem ersten Semester. Diese können demnach verbessert, jedoch nicht verschlechtert werden.
Der Bildungsrat des Kantons Zürich hingegen hat entschieden, «dass in den Zeugnissen der 2. bis 6. Klasse der Primarschule am Ende des Schuljahres 2019/20 keine Noten gesetzt werden.»
Und weiter: «Im Kindergarten und in der 1. Klasse wird auf Elterngespräche im Sinne von Zeugnisgesprächen verzichtet.»
Übertritt in Oberstufe
Und wie ist es mit den Übertritten in die Oberstufe? In den Kantonen Appenzell-Innerrhoden, Glarus, Luzern, Schaffhausen und Solothurn waren die Übertritte bereits vor dem Lockdown beschlossen. Im Kanton Obwalden fliesst dazu auch das zweite Semester aus der 5. Klasse in die Beurteilung ein.
Im Appenzell-Ausserrhoden, Basel-Stadt und Zug wird mithilfe des ersten Semesters des laufenden Schuljahres entschieden. Im Kanton Freiburg kann das laufende Semester begünstigend wirken. Im Kanton Aargau wird der Entscheid aufgrund des Jahreszeugnis gefällt. Zürcher Lehrer fällen den Entscheid nicht allein aufgrund der Noten, sondern es wird gemeinsam mit Schüler, Eltern und Lehrpersonen entschieden.
Wurden die Niveauwechsel nicht vor dem 13. März beschlossen, werden sie «nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Schule und Erziehungsberechtigten vollzogen», heisst es im Kanton Uri. So sollen aus der Zeit des Fernunterrichts für die Urner Schüler «keine Nachteile» entstehen.
Und im Kanton Thurgau heisst es: Unter den aktuellen Umständen dürfe das Zeugnis nicht für Promotions- und Laufbahnentscheide verwendet werden, sind nicht alle Beteiligten damit einverstanden.
Vollwertiges Schuljahr
Also auch hier zeigt sich: Das Coronavirus sorgt für einen Flickenteppich, was Schulnoten und Übertritte anbelangt. Immerhin, was in allen Kantonen gemein ist: Das Jahr 2019/20 wird als vollwertiges Schuljahr gewertet. Das hat die Schweizerische Erziehungsdirektoren-Konferenz (EDK) bereits am 1. April beschossen.