Coronavirus: Staatsanwälte empfehlen einheitliche Bussen

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Bern,

Die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) empfiehlt bei Vergehen gegen die Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus einheitliche Bussen einzuführen.

Coronavirus Maskenpflicht
Coronavirus: Wer die Maskenpflicht missachtet, muss künftig mit einer Ordnungsbusse rechnen. - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SSK empfiehlt einheitliche Bussen für Corona-Vergehen.
  • Die Höhe der Busse für das Vergessen der Schutzmaske soll bei 250 Franken liegen.

Ohne Schutzmaske unterwegs, wo sie vorgeschrieben ist: Dafür empfiehlt die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) eine landesweit einheitliche Busse von 250 Franken, wie sie am Dienstag mitteilte. Die SSK hat das Strafmass bei Widerhandlungen gegen Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus definiert.

Sie betonte, es handle sich um Empfehlungen, um unverbindliche Arbeitshilfen für die Strafverfolgungsbehörden.

Coronavirus: Einheitlicher Bussenkatalog

Die Teilnahme an öffentlichen Versammlungen mit mehr als 15 Personen solle 100 Franken Busse kosten. Und 800 bis 1000 Franken Busse seien vorzusehen für Personen, die eine ärztliche Untersuchung oder Behandlung verweigern. Die Missachtung der BAG-Regeln im privaten Umfeld solle 500 Franken Busse nach sich ziehen.

Wer Quarantäne- oder Isolationsmassnahmen missachte, solle eine Busse zwischen 1000 und 1500 Franken erhalten, findet die SSK. Für Organisatoren von Anlässen mit mehr als 50 Personen ohne Schutzkonzept solle eine Busse von 2000 Franken vorgesehen sein. Wer Essen und Trinken an stehende statt sitzende Kundschaft austeile, solle 500 Franken Busse erhalten.

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