Coronavirus: Testpflicht bei Einreise statt Omikron-Quarantäne-Liste

Die Massnahmen gegen das Coronavirus ändern sich. Der Bundesrat hebt die Omikron-Quarantäne-Liste auf, führt dafür eine Testpflicht für Einreisende ein.

Coronavirus - Schweiz
Ein Plakat weist auf die obligatorische Quarantäne bei der Einreise aus bestimmten Ländern hin, bei der Ankunft am Flughafen Zürich. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hebt die Quarantäne-Liste wegen der Omikron-Variante wieder auf.
  • Stattdessen setzt er auf eine Testpflicht für alle, die in die Schweiz einreisen.
  • Ausnahmen gibt es für Grenzgebiete wie Baden-Württemberg (D) oder Grand-Est (F).

Der Bundesrat hat die Quarantänepflicht bei der Einreise in die Schweiz für alle Länder aufgehoben. Dies gilt sowohl für die Schengen-Staaten als auch für Länder im Süden Afrikas. Die neue Regelung gilt ab Samstag.

Um die Einschleppung der neuen Omikron-Variante möglichst zu verhindern, gilt jedoch eine verschärfte Testpflicht, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Alle Personen, auch geimpfte und genesene, müssen bei der Einreise in die Schweiz ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests vorweisen. Zudem muss ein zweiter Test, PCR- oder Antigenschnelltest, zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise gemacht werden.

Grenzgänger von Testpflicht auf Coronavirus ausgenommen

Damit werde sichergestellt, dass infizierte Personen, die sich kurz vor oder während der Reise angesteckt haben, erkannt werden. Dies teilte der Bundesrat mit. Die Testkosten müssen von den Einreisenden selber getragen werden.

Ausgenommen von der Testpflicht auf das Coronavirus sind gemäss Bundesrat Grenzgänger, die aus Grenzregionen in die Schweiz einreisen. Dies sind beispielsweise Baden-Württemberg, Bayern, das Piemont, die Lombardei, das Tirol oder das Vorarlberg.

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Ein Labormitarbeiter verarbeitet Tests auf das Coronavirus in einem Labor. - keystone

Nicht einreisen in die Schweiz dürfen nicht geimpfte Drittstaatsangehörige, die aus Risikoländern in den Schengen-Raum einreisen wollen. Dies für vorübergehende Tourismus- und Besuchsaufenthalte. Ausgenommen sind Härtefälle und Aufenthalte wegen Erwerbstätigkeit.

Der Bundesrat hatte wegen der neuen Omikron-Variante letzten Freitag die Einreisebestimmungen verschärft. Schweizer und Schweizerinnen sowie Personen, die über eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz verfügen, mussten sich in eine zehntägige Quarantäne begeben.

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