Coronavirus: Was tun, wenn mein 2. Vorname auf Zertifikat fehlt?
Schweizer Covid-Zertifikate sind teils fehlerhaft. Für Urlauber kann dies in Zeiten des Coronavirus das Reise-Ende bedeuten. Nau.ch klärt auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Schweizer Covid-Zertifikat weist teils folgenschwere Fehler auf.
- Nau.ch weiss von mehreren Fällen, bei denen der Name unvollständig ist.
- Ein Problem, das je nach Land zur Verweigerung der Einreise führen kann.
Das Covid-Zertifikat sorgt für neugewonnene Freiheiten – insbesondere, was das Reisen betrifft. Nachdem letzten Sommer viele Grenzen nur schwer oder gar nicht passiert werden konnten, sind Ferien im Ausland heute beinahe problemlos wieder möglich. Alles dank des Covid-Zertifikats.
Doch aufgepasst! Bei einigen Schweizer Exemplaren haben sich folgenschwere Fehler eingeschlichen. So sind Nau.ch mehrere Fälle bekannt, bei denen das Geburtsdatum falsch vermerkt ist, oder aber der zweite Vorname fehlt.
Fehler kann in Zeiten des Coronavirus das Reise-Ende bedeuten
Gerade für Reisen im Ausland kann dies verheerende Folgen haben. Der Grund: «Gewisse Länder verlangen zwingend eine exakte Übereinstimmung mit den Angaben im Reisepass», erklärt Nathalie Berchtold von Swissport. Ein gutes Beispiel hierfür sei England.
Allein am ersten Juli-Wochenende musste das Zürcher Bodenpersonal bis zu zwei Dutzend Personen wegen fehlender und mangelnder Corona-Papiere zurückweisen. «Wir erheben keine Daten zur Ursache der Reiseverweigerung im Falle ungültiger Covid-Zertifikate», so Berchtold. Aber: «Solche Fälle kommen regelmässig vor.»
Schuld für die mangelhaften Covid-Zertifikate sind die Betroffenen selbst. «Auf dem Zertifikat erscheint der Name, der bei der Anmeldung zur Impfung angegeben wurde», erklärt etwa Anna Lüthi vom Gesundheitsdepartement Basel-Stadt.
Verzichtet man bei der Registrierung also auf den zweiten Vornamen, so erscheine dieser auch nicht auf dem Covid-Zertifikat. Dies sei vielen betroffenen Personen nicht bewusst, so Lüthi.
Gleich sieht die Situation im Kanton Zürich aus. «Wir verwenden jenen Namen, der bei der Online-Registrierung verwendet wurde», sagt Lina Lanz von der Gesundheitsdirektion. Impfwillige Personen sollten deshalb darauf achten, dass die Angaben identisch mit jenen auf dem Pass oder der Identitätskarte sind.
Im Kanton Bern hätte es bisher rund 300 Fälle mit fehlerhaften oder mangelhaften Daten gegeben, wie es auf Anfrage hiess. «Wir haben das Personal in den Impfzentren deshalb erneut darauf aufmerksam gemacht, die Angaben genauestens zu überprüfen», so Gundekar Giebel, Mediensprecher der Gesundheitsdirektion.
Ebenso der Kanton Basel: «Das Impfzentrum ist auf diese Problematik sensibilisiert und kontrolliert bei der Impfung, ob die Angaben mit dem Identitätsausweis übereinstimmen.»
Kantone passen Covid-Zertifikat auf Anfrage an
Was also tun, wenn das Corona-Zertifikat unvollständig ist? Die Kantone empfehlen deshalb, gleich ein neues Covid-Zertifikat zu beantragen. Entweder durch ein Online-Formular, eine E-Mail oder gleich vor Ort.
Für die Anpassung werden meist der vollständige Name, der Impfort, der Registrierungscode und/oder Krankenkassenkartennummer benötigt. Bei Anpassungen, die Namen oder Geburtsdatum betreffen, wird zudem zwingend eine Kopie der ID/Pass verlangt.
Sollte die Anpassung des Zertifikats vor der Abreise nicht mehr reichen, so gibt es nach Nathalie Berchtold von Swissport auch die Möglichkeit der spezialisierten Testcenter an den Landesflughäfen. «Diese stellen in jedem Fall ein gültiges Zertifikat inklusive korrekter Angabe der Daten gemäss den Passeinträgen aus.»