Der Bundesrat hat am Sonntag neue Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus veröffentlicht. Ein Versammlungsverbot wurde ausgesprochen, aber wann gilt dieses?
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Bundesrat Alain Berset, Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, links, besprechen sich am Rande einer ausserordentlichen Medienkonferenz am Sonntag. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat am Sonntag neue Corona-Massnahmen verkündet.
  • Darunter ist auch ein Versammlungsverbot.
  • Doch wann und wie genau gilt dieses?
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Am Sonntag hat der Bundesrat neue Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekannt gegeben. Ab Montag gelten neu folgende Regeln: eine landesweite Maskenpflicht, ein Versammlungsverbot und eine Homeoffice-Empfehlung.

Bei dem Versammlungsverbot dürfen sich noch maximal 15 Personen draussen treffen. Doch was ist genau erlaubt und was nicht?

Coronavirus: Private Anlässe im Sitzen

Trotz des Verbots sind gewisse Versammlungen noch erlaubt. Bewilligte Demonstrationen, beispielsweise, dürfen weiterhin stattfinden. Auch Gemeindeversammlungen sind erlaubt.

Private Partys sind generell noch erlaubt. Allerdings nur solange nicht mehr als 15 Personen anwesend sind und die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

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Aufgrund des Coronavirus sind Steh-Apéros nicht mehr möglich. - Pixabay

Sind zwischen 16 und 100 Personen anwesend, gilt eine Maskenpflicht. Ausserdem muss im Sitzen gegessen und getrunken werden. Einen Steh-Apéro ist also nicht mehr möglich. Zusätzlich müssen alle Kontaktdaten der Anwesenden aufgenommen werden.

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