Coronavirus: Bundesrat verfügt Maskenpflicht & Versammlungsverbot
Der Bundesrat verfügt neue Corona-Massnahmen. Ab Montag gilt eine landesweite Maskenpflicht und ein Versammlungsverbot. Auch Home-Office kommt zurück.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach langem Hin und Her greift der Bundesrat erneut in die Corona-Politik ein.
- Ab Montag gilt in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine landesweite Maskenpflicht.
- Im öffentlichen Raum werden Versammlungen von mehr als 15 Personen verboten.
Nun also doch: Nach wochenlangen «Kompetenz-der-Kantone»-Beteuerungen meldet sich der Bundesrat in der Corona-Bekämpfung zurück. Nach einer morgendlichen Krisensitzung informierten Gesundheitsminister Alain Berset und Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga.
Ab morgen Montag gelten landesweit neue Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Hier die wichtigsten in der Übersicht.
- Maskenpflicht: Diese gilt künftig in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie etwa auch an Tramhaltestellen oder grösseren Treffen. Details finden Sie weiter unten im Artikel.
- Versammlungsverbot: Noch maximal 15 Personen dürfen sich im öffentlichen Raum spontan treffen. Von der Regelung ausgenommen sind unter anderem Demonstrationen.
- Homeoffice-Empfehlung: Wie bereits im Frühling hat der Bundesrat eine Homeoffice-Empfehlung ausgesprochen. Diese ist nicht bindend, Arbeitgeber sollen sich aber soweit möglich daran halten.
Das Protokoll der Pressekonferenz
15.00: Und damit ist die sonntägliche Pressekonferenz des Bundesrats beendet. Danke fürs Mitlesen, wir halten Sie natürlich weiterhin auf dem Laufenden.
14.55: Berset betont noch einmal, dass sich die Schweiz noch nicht in einer Situation wie im März befinde. Der Bundesrat suche einen goldenen Mittelweg, so der Bundesrat. Sollte man sehen, dass Spitäler plötzlich überlastet seien, werde man weitere Massnahmen prüfen.
Amateur-Sport wird nicht eingeschränkt
14.52: Wie geht es im Amateur-Sport weiter? Hier ändere sich vorerst nichts. Trainings und Spiele seien Veranstaltungen und keine spontanen Treffen.
14.50: Nun kommen weitere Maskenfragen. Ja, die gelte auch etwa bei Yoga-Kursen, sagt ein Beamter. Allerdings können Ausnahmen vorgesehen werden.
14.49: Ein Journalist will wissen, was Sommaruga zu Corona-Skeptikern sagt. Heute haben sich wieder hunderte auf dem Bundesplatz getroffen. «Wir sind der Meinung, dass wir gemeinsam grösseres Leid verhindern müssen», sagt die Bundespräsidentin etwas ausweichend.
14.46: Im Gegensatz zum Frühling schliesst der Bundesrat die Schulen nicht. Doch die Kantone hätten die Kompetenz dazu, sagt Berset. Und zu den weiterhin erlaubten Grossveranstaltungen sagt Sommaruga: «Hier sind die Kantone gefordert. Angesichts der ernsten Lage müssen sie prüfen, ob die Voraussetzungen für diese Events gegeben sind.»
14.41: Wie sieht es aus mit Sanktionen für Menschen, welche sich nicht an die neuen Regeln halten? Weil die ausserordentliche Lage nicht mehr gilt, sind keine Ordnungsbussen vorgesehen.
14.39: Selbst der Bundesrat kennt die neusten Ansteckungszahlen nicht, sagt Berset. Diese werden seit einiger Zeit am Wochenende nicht mehr publiziert. Es seien aber keine Überraschungen zu erwarten, sagt er.
14.35: Nun beginnt bereits die Fragerunde. Ein Journalist will wissen, was genau die Home-Office-Empfehlung bedeute. Home-Office soll dort eingeführt werden, wo es umsetzbar ist, so Berset. Der Bundesrat sei sich bewusst, dass dies nicht überall möglich sei.
14.30: Im Gegensatz zum Frühling schliesse man keine Restaurants oder dergleichen. Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben soll trotz Pandemie weitergehen, so Berset. Aber es sei nicht die Zeit für grosse Familienfeste, appelliert der SP-Bundesrat.
14.26: Nun ergreift Gesundheitsminister Alain Berset das Wort. Es gelte, keine Angst vor dem Virus zu haben. Aber eben viel Respekt. Die gesamte Bevölkerung sei gefordert, sich an die neuen Massnahmen zu halten, so Berset.
Sommaruga will Gesundheit & Wirtschaft schützen
14.24: Die Bundespräsidentin macht keinen Hehl daraus, dass womöglich noch härtere Massnahmen drohen, wenn die nun getroffenen nicht den gewünschten Effekt bringen.
14.19: Sommaruga erklärt die Maskenpflicht. Diese gilt ab morgen in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen und an Tramhaltestellen. Die Details finden Sie weiter unten im Text.
Die Homeoffice-Empfehlung werde reaktiviert, um Ansteckungen am Arbeitsplatz zu verhindern.
14.15: Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga ergreift das Wort. Sie sagt, die Ausbreitung des Virus erfolge in der ganzen Schweiz exponentiell. Deshalb brauche es nun wieder landesweit gültige Massnahmen. Das sei im Interesse von Gesundheit und Wirtschaft.
Maskenpflicht gilt fast überall
Die Landesregierung greift durch: Ab morgen Montag gilt eine schweizweite Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Das gilt auch für Bahnhöfe, Flughäfen und Tramhaltestellen.
Weiter muss in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Museen, Bibliotheken, Kinos, Theatern, Konzertlokalen, Innenräumen von zoologischen und botanischen Gärten und Tierparks ein Mund- und Nasenschutz getragen werden.
Ebenfalls gilt die Maskenpflicht in Restaurants, Bars, Discos, Spielsalons, Hotels (mit Ausnahme der Gästezimmer), Eingangs- und Garderobenräume von Schwimmbädern, Sportanlagen und Fitnesszentren, in Arztpraxen, Spitälern, Kirchen und religiösen Einrichtungen, Beratungsstellen und Quartierräumen.
Versammlungsverbot ab 16 Personen
Verzichtet hat der Bundesrat auf eine generelle Maskentragpflicht in obligatorischen Schulen, Schulen der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe sowie der familienergänzenden Kinderbetreuung. Dort gilt die Maskenpflicht nur, wenn sie Teil des Schutzkonzeptes ist.
Doch die Landesregierung belässt es nicht bei der Maskenpflicht. Ab morgen gilt im öffentlichen Raum wie bereits im Frühling ein Versammlungsverbot. Maximal 15 Personen dürften sich draussen noch treffen.
Laut Bundesrat soll so verhindert werden, dass private Anlässe in den öffentlichen Raum verlagert werden. Organisierte Veranstaltungen wie politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen und Demonstrationen sind mit einem Schutzkonzept weiterhin erlaubt.
Regeln für Restaurants & Homeoffice-Empfehlung
Auch in der Gastronomie und in Ausgehlokalen werden die Massnahmen verschärft. Die Maske darf nur abgenommen werden, wenn ein Gast sitzt. Und essen und trinken darf nur noch, wer sitzt. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob in Innenräumen oder im Freien konsumiert wird.
Der Bundesrat hat zudem die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» mit einem Absatz zum Homeoffice ergänzt. Arbeitgeber sind damit verpflichtet, die Homeoffice-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu beachten. Mit dem Arbeiten zu Hause könnten grössere Menschenansammlungen vor allem zu Stosszeiten und enge Kontakte am Arbeitsplatz vermieden werden, heisst es in der Mitteilung.
Überbelastung der Spitäler verhindern
Die Massnahmen seien nun notwendig, weil der starke Anstieg der Fallzahlen in den vergangenen Tagen «besorgniserregend» sei. Mehr Ansteckungen gebe es bei allen Altersklassen und in allen Kantonen.
Ziel der Massnahmen sei es, eine Überlastung des Gesundheitswesens in den nächsten Wochen und Monaten zu verhindern, schreibt der Bundesrat. Ausserdem soll der Anstieg der Fallzahlen so weit gebremst werden, dass die Kantone das Contact Tracing konsequent und umfassend sicherstellen können.