Weil er durch die Covid-19-Massnahmen seine persönliche Freiheit verletzt sah, zog Rebellen-Wirt Bruno Suter vor Gericht. Dieses wies seine Beschwerde nun ab.
Bruno Suter Coronavirus
Bruno Suter, Besitzer des «Gasthaus Hölloch» in Muotathal SZ, ist mit einer Beschwerde gegen die Covid-19-Massnahmen am Bundesgericht gescheitert. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit seiner Beschwerde gegen die Covid-Massnahmen ist Rebellen-Wirt Bruno Suter abgeblitzt.
  • Das Bundesgericht sah keinen Eingriff in seine persönliche Freiheit.
  • Sein Anwalt empfiehlt dem Wirt nun eine Revisionsbeschwerde.
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Mit seiner Beschwerde gegen Massnahmen der Covid-19-Verordnung ist ein Wirt aus Muotathal am Bundesgericht gescheitert. Sein Recht auf persönliche Freiheit sei durch die Massnahmen nicht tangiert gewesen, heisst es in dem Entscheid.

Der Muotathaler Wirt Bruno Suter hatte moniert, dass für die Schliessung seines Restaurants eine entsprechende gesetzliche Grundlage gefehlt habe. Die auferlegte Zertifikatspflicht habe verschiedene Grundrechte der Restaurantgäste verletzt.

Suter hatte sich während der Pandemie geweigert, die Zertifikatspflicht umzusetzen.

Anwalt rät zu Revisionsbeschwerde an das Bundesgericht

«Mit dem Bundesgerichtsentscheid sind für mich die Rechtsverfahren in Zusammenhang mit Covid-19 nun abgeschlossen», sagte Suter nach dem Entscheid gegenüber dem «Boten der Urschweiz».

Sein Anwalt sieht jedoch noch Handlungsspielraum. Er empfiehlt Suter, gegen das Urteil vorzugehen. Er könne eine Revisionsbeschwerde an das Bundesgericht einreichen.

Der Anwalt wirft dem Bundesgericht vor, seine verfassungsmässige Aufgabe vernachlässigt zu haben. Es habe wesentliche Teile des Sachverhalts sowie rechtliche Argumente ignoriert.

Denkbar wäre auch ein Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Von diesem rät der Anwalt Suter jedoch ab.

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